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Neue Treberhilfe: Pleite oder nicht Pleite, das ist hier die Frage

geschrieben von: Redaktion am 27.07.2013, 11:34 Uhr
paperpress617 
Eine Vorbemerkung. Niemand kann froh darüber sein, wenn eine Einrichtung, die sich um Obdachlose kümmert, pleite geht. Auch wir haben keine Freude am möglichen Untergang der Neuen Treberhilfe, sondern wünschen ihr ein Verbleiben. Aber, wie sieht die Situation tatsächlich aus? Die Informationspolitik des Eigentümers, dem Diakonieverein Zehlendorf, ist völlig unzureichend.

Bekannt ist bislang lediglich die Bilanz des Jahres 2011. Und diese weist einen Fehlbetrag in Höhe von 400.616,38 Euro aus. Was sagt die Bilanz des Jahres 2012? Diese müsste ja nun endlich einmal vorliegen. Nach uns bekannten und bislang nicht widersprochenen Informationen, sollen auch 2012 Monat für Monat erhebliche Verluste entstanden sein. Auch 2013 gab es keine Besserung.

Dem Berliner Abendblatt – Ausgabe Steglitz-Zehlendorf vom 20.07.2013 – entnehmen wir, dass es sich bei der angeblichen Insolvenz nur um ein Gerücht handelt.

Der Artikel beginnt mit einem die alte Treberhilfe betreffenden Satz: „Opfer der vollkommen verfehlten Unternehmensstrategien waren die Obdachlosen und Jugendlichen, die auf die Unterstützung der Treberhilfe angewiesen sind.“ An dieser Stelle sollte man vielleicht noch einmal in Erinnerung rufen, dass die alte Treberhilfe des Harald Ehlert mit knapp 300 Mitarbeitern und rund 1.000 Plätzen für Obdachlose ein kerngesundes Unternehmen war, das auch heute noch am Markt Bestand haben würde. Die so genannte Maserati-Affäre wurde von interessieren Stellen zum Anlass genommen, das Unternehmen zu zerschlagen. Die Rolle, die dabei die Diakonie Berlin-Brandenburg spielte, ist sehr umstritten.

Weiter lesen wir: „Im November 2011 wurde das operative Geschäft vom Evangelischen Diakonieverein Berlin Zehlendorf umsonst übernommen und in die GmbH Neue Treberhilfe (NTH) überführt. Die Immobilien der Firma gingen in die Insolvenzmasse ein. Verbindlichkeiten von 4,5 Millionen Euro und über hundert verunsicherte Mitarbeiter stellten die neue Geschäftsführung vor große Herausforderungen.“ An dieser Stelle sei doch einmal die Frage erlaubt, warum der Evangelische Diakonieverein Zehlendorf so ein Unternehmen übernommen hat? Wie wahrsinnig ist das denn? Oder gab es Anweisungen von wo auch immer? Wie viel der Verein, der über ein beträchtliches Immobilienvermögen in Zehlendorf verfügt, inzwischen an Geld für sein Treberhilfe-Abenteuer verbrannt hat, ist nicht bekannt. Über Geld redet man in christlichen Kreisen nicht.

Nun erfahren wir aus dem Berliner Abendblatt Erstaunliches: „Insbesondere die jüngste Veröffentlichung über ein angebliches neues Verfahren auf der Internetseite Insolvenzbekanntmachungen.de sorgte für Aufregung. Ist die Neue Treberhilfe nach kurzer Zeit schon insolvent? Gerüchteküche. ‚Wir sind nicht pleite’, empört sich Wolfram Buchholz, Geschäftsführer der NTH, über die brodelnde Gerüchteküche. ‚Die NTH hat ein Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg beantragt und will damit die nachhaltige Sanierung des Unternehmens erreichen.’“ Donnerwetter. Von welchem Heiligen Geist ist denn dieser Herr Buchholz beseelt worden? Seit wann geraten wirtschaftlich und finanziell gesunde Unternehmen unter einen Schutzschirm?

Aber der Reihe nach und noch einmal zur Erinnerung:

„Unter dem Aktenzeichen 36n IN 1660/13 des Amtsgerichts Charlottenburg ist zu erfahren: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Treberhilfe gGmbH, Glockenstraße 8, 14163 Berlin HRB 138003, vertreten durch den Geschäftsführer Kalkowsky, Sebastian, wurde am 01.07.2013 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Es wurde ein Sachwalter eingesetzt.“ Ist das nun Tatsache oder ein Gerücht? Das Amtsgericht Charlottenburg wird es sich wohl verbeten, als Gerüchteküche bezeichnet zu werden. Wenn auch für juristische Laien schwer verständlich, teilte das Amtsgericht Charlottenburg mit:

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 16.08.2013 bei dem Sachwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Verwalters oder Treuhänders gemäß § 57 InsO

- die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

- den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Sachwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Sachwaltern gemäß § 149 InsO

- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

- eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO

- die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO

- ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO


wird beim Amtsgericht Charlottenburg anberaumt auf Freitag, 09.08.2013, 12:10 Uhr, Sitzungssaal 218, Amtsgerichtsplatz.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Charlottenburg anberaumt auf Freitag, 30.08.2013, 11:40 Uhr, Sitzungssaal 218, Amtsgerichtsplatz

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

So viel aus der Gerüchteküche.

Die Sanierung laufe nach Plan, erfahren wir aus dem Berliner Abendblatt. Das freut uns wirklich. „Diese Atempause haben wir gebraucht. Unser fertiges Sanierungskonzept haben wir jetzt beim Gericht eingereicht. Alles läuft nach Plan“, betont Buchholz. „Anfang Juli hat das Gericht nach einer Prüfung des vorgelegten Plans den beantragten nächsten Schritt im Rahmen des Schutzschirmverfahrens bewilligt. ‚Die neue Treberhilfe wird überleben’, so Rechtsanwalt Oliver Sietz, Partner des Sachwalters Joachim Voigt-Saulus in der gleichnamigen Berliner Kanzlei. Der Jurist betont, dass seit der Einführung des Schutzschirmverfahrens in Deutschland viele Unternehmen gerettet und Arbeitsplätze erhalten bleiben konnten.“ Das ist wirklich eine gute Nachricht und…:

„’Das ist eine große Chance für gefährdete Unternehmen, die sonst immer mit dem Stigma der Insolvenz leben mussten’, so Sietz. ‚Wir werden uns jetzt gesund schrumpfen’, erklärt Geschäftsführer Buchholz die weiteren Schritte. Nach der Übernahme des Unternehmens durch die Diakonie hatte man festgestellt, dass die Treberhilfe zu viel Personal und Immobilien hat. Im Verhältnis zu den Zahlen der ‚Klienten’, also der Obdachlosen und Jugendlichen. ‚Wir werden Immobilien abstoßen und Personalkürzungen vornehmen müssen’, so Buchholz.“

Also jetzt wird mir ganz anders. Die alte Treberhilfe soll zuviel Personal und Immobilien gemessen an der Klientenzahl gehabt haben? Das glaube ich nicht. Das mag auf die neue Treberhilfe zutreffen. Die Ehlertsche Treberhilfe glänzte geradezu durch eine hervorragende Auslastung knapp unter 100 Prozent. Das machte ja das Unternehmen so profitabel. Geschäftsführer Buchholz verweist gegenüber dem Berliner Abendblatt auf einen positiven Effekt: „Im Mai 2013 konnte bereits eine neue Einrichtung der NTH, die ‚Chance Mitte’, als Kriseneinrichtung für Minderjährige eröffnet werden. ‚Ein erster Schritt im Rahmen der Sanierung. Alle weiteren Maßnahmen werden nun sukzessive umgesetzt’, so Buchholz.“ Zu viele Einrichtungen? Und dann eröffnet man eine neue. Das ist genau so unverständlich wie alle anderen Äußerungen der Geschäftsführung der Neuen Treberhilfe gGmbH.

Beschäftigen wir uns zum Schluss noch einmal mit dem Schutzschirmverfahren. „Seit dem 1. März 2012 gelten die Bestimmungen des ‚Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen’ (ESUG). Sie orientieren sich am Chapter 11 der amerikanischen Rechtsprechung. Auf dessen Grundlage sind in den USA bereits Großinsolvenzen wie die von Kodak, American Airlines und General Motors durchgeführt worden. Sie waren durch die Kündigung geltender Tarifverträge, die Streichung von Betriebsrentenansprüchen und die Einschränkung von Sozialleistungen charakterisiert. Kernpunkte des neuen deutschen Gesetzes sind die gerichtliche Begleitung und Absicherung des Verfahrens, die Einset-zung eines vorläufigen Gläubigerausschusses und das ‚Schutzschirmverfahren nach ESUG’, das von nun an zwischen den Insolvenzantrag und die Insolvenzeröffnung gesetzt wird. Es erlaubt dem vom Konkurs bedrohten Unternehmen nach der Genehmigung durch das zuständige Amtsgericht eine dreimonatige ‚Insolvenz in Eigenverwaltung’. In dieser Zeit kann der Betrieb – geschützt vor allen Gläubigerforderungen – unter der Leitung eines vom Unternehmen bestellten und vom Gericht akzeptierten Sachwalters am Konzept für die Sanierung arbeiten. Da die Beschäftigten seit 1999 auch zu den Gläubigern zählen, übernimmt die Agentur für Arbeit in dieser Phase die Auszahlung ihrer Nettolöhne.“ Quelle: Internationales Komitee der Vierten Internationale (IKVI)

Das Schutzschirmverfahren gilt für drei Monate? In dieser Zeit zahlt der Steuerzahler die Gehälter? Die drei Monate sind vorbei. Gerüchteweise soll ein Insolvenzverfahren eröffnet worden sein. Wer zahlt eigentlich jetzt die Gehälter? Zirka 60 von den bei der Übernahme rund 100 Mitarbeiter sollen noch bei der NTH tätig sein. Beruhigend für die Seele ist, dass die Kündigungsgespräche immer unterm Kruzifix stattfinden, deshalb fühlen sich die Mitarbeiter anschließend auch wie ans Kreuz genagelt.

Man kann es drehen und wenden wie mal will. So lange der Diakonieverein mit Nebelkerzen wirft und nicht endlich alle Zahlen auf den Tisch legt, kann man der Geschäftsführung nur schwerlich vertrauen und glauben. Da helfen auch nicht die Worte zur Woche des Vereins: „Bei allem was wir tun, kommt es nicht allein auf unsere Fähigkeiten und Leistungen an – zum Gelingen brauchen wir auch den Segen Gottes!“

Ed Koch

  
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