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geschrieben von: Redaktion am 26.09.2013, 19:15 Uhr
paperpress619
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An die abstruse Geschichte des Jungen aus dem Wald können wir uns alle erinnern. Im September 2011 tauchte er in Berlin auf, nicht aus dem Wald, sondern aus Holland. Er log, dass sich die Balken bogen. Aus dem Wald sei er gekommen, wo er mit seinem Vater bis zu dessen Tode unterwegs war. Und so weiter und so weiter. Problem bei der ganzen Sache: er behauptete, 17 Jahre alt zu sein. Das Gegenteil konnte ihm nicht nachgewiesen werden, denn Papiere trug er natürlich nicht bei sich. Also: Jugendnotdienst. Nach einem Verteilschlüssel wurde er dem Ju-gendamt Tempelhof-Schöneberg zugewiesen. Und dort kümmerte man sich um ihn. Er wohnte bei einem freien Träger, wurde verpflegt und eingekleidet, durfte die Deutsche Sprache erlernen, weil er sich nur in Englisch äußerte.
Als er nach seinen Angaben im Juni 2012 volljährig geworden wäre, dauerte es nach der Veröf-fentlichung seines Fotos nur wenige Stunden und aus Ray wurde Robin, der schon bei seinem Auftauchen in Berlin volljährig war. Die Aufwendungen für ihn beliefen sich auf knapp 30.000 Euro aus dem Jugendhilfeetat. Auf diesen Kosten ist das Jugendamt bis heute sitzen geblieben.
Er verschwand dann offenbar aus Berlin und tauchte nach einiger Zeit in einer Burgerbude wie-der auf. Heute fand die Gerichtsverhandlung statt. Dabei ging es nicht um die 30.000 Euro, denn die muss sich das Jugendamt in einem weiteren Verfahren versuchen wiederzuholen. Es ging um den Betrugsvorwurf. Und da kamen einem ja fast die Tränen. Es schien eher so, als sei er Opfer als Täter. 150 Stunden gemeinnützige Arbeit muss er jetzt ableisten. Eine Verurteilung fand nicht statt. Noch schlimmer: Das Verfahren wird eingestellt, wenn die Stunden abgeleistet worden sind. Eine wirklich abschreckende Entscheidung des Gerichts.
Geradezu skandalös sind jedoch die Äußerungen von Gerichtssprecher Tobias Kaehne. Der sagte doch tatsächlich, dass dem Steuerzahler nur ein geringer Schaden entstanden sei, denn als Obdachloser Volljähriger hätten ihm auch Leistungen in gleicher Höhe zugestanden. Da fragt man sich, ob dieser Gerichtssprecher noch was merkt. Robin van Helsum hat sich vorsätzlich Jugendhilfeleistungen erschlichen. Steuergelder. Ein Verfahren wegen dieser Tat einzustellen, ist unglaublich. Und dann noch diese Gegenrechnung aufzumachen, spottet jeder Beschreibung. Die Justiz hat heute den Berliner Steuerzahler verarscht, nicht mehr und nicht weniger.
Chris Landmann
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