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Bezirksstadträtin Dr. Klotz: desinformiert, desinteressiert, desorientiert

geschrieben von: Redaktion am 17.11.2013, 10:42 Uhr
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Bereits im November des vergangenen Jahres diskutierten die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses der BVV Tempelhof-Schöneberg die skandalösen Vorgänge um die Kleingartenkolonie in der Säntisstraße. Anlass war damals eine Mitteilung zur Kenntnisnahme der zuständigen Dezernentin, Dr. Sibyll Klotz (Foto) (Bündnis 90 / Die Grünen). Schon damals konnte Andreas Schwager, Vorsitzender des Vereins Grüner Säntispark e.V., dezidiert nachweisen, dass die Mitteilung zur Kenntnisnahme eine Vielzahl von Fehlern enthielt, an einigen Punkten die Bezirksverordneten durch Weglassen bestimmter Fakten sogar nur unvollständig informiert wurden.

Nicht zu vergessen, der trostlose Versuch, den Vorgang endlich abzuschließen. Der letzte Satz in der damaligen Vorlage zur Kenntnisnahme lautete: „Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen“. Gemeint war der Beschluss der Bezirksverordneten vom Februar 2010, in dem die Bezirksverordnetenversammlung ihren Willen bekundet hatte, die Kleingartenanlage der Bahn-Landwirtschaft „Säntisstraße“ in ihrer jetzigen Funktion zu erhalten. Frau Dr. Klotz wollte sich so ein riesiges Problem vom Hals schaffen. Der Ausschuss war von dem hilflosen Versuch etwas zu rechtfertigen, was nicht zu rechtfertigen ist, nicht zu überzeugen und verweigerte in seiner Abstimmung einstimmig die Kenntnisnahme.

Fast auf den Tag genau ein Jahr später legte Bezirksstadträtin Dr. Klotz am 13.11.2013 dem Stadtentwicklungsausschuss eine neue Mitteilung zur Kenntnisnahme vor. Ihr Ziel: Den ersten Einwohnerantrag, den rund 3.000 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben haben, und den die BVV mehrheitlich beschlossen hat, zu versenken. Der zentrale Punkt des Einwohnerantrages ist die Beauftragung eines externen Gutachtens zur Grundstückshistorie und zur Rechtslage. Insbesondere soll die historische Entwicklung der Eigentumsverhältnisse des Grundstücks und die Planung, Realisierung und ehemalige Nutzung der Gleisanlage auf dem Koloniegrundstück sowie der vorhandenen Gleisanlagen in dem gesamten Bereich zwischen Säntisstraße, Mariendorfer Damm, Buckower Chaussee und dem Trassenverlauf der Dresdener Bahn, näher untersucht werden.

Würde ein solches Gutachten nachweisen, dass das Koloniegrundstück planfestgestelltes Bahngelände war, hätte das Bezirksamt keine Zuständigkeit für das Grundstück sondern der Bund. Damit wären die vom Bezirk erteilten Bauvorbescheide für die auf dem Koloniegrundstück geplanten zwei Logistikzentren hinfällig und die Kleingärtner könnten weiter hoffen, dass ihre Gärten gerettet werden.

Ein Gutachten gibt es allerdings bereits. Auf Initiative des Vereins Grüner Säntispark e.V. hat die Rechtsanwaltskanzlei Groth, Gaßner, Siederer und Coll. ein Gutachten vorgelegt, das eindeutig zu dem Ergebnis kommt, dass das Koloniegrundstück eisenbahnbetriebsbefangen ist, die Zu-ständigkeit für dieses Grundstück somit beim Bund liegt und die erteilten Bauvorbescheide rechtswidrig sind.

Als Begründung dafür, dass das Bezirksamt den Einwohnerantrag und somit die Beauftragung eines externen Gutachtens nicht umsetzen will, hat Frau Dr. Klotz im Stadtplanungsausschuss wiederholt vorgetragen, dass sowohl das zuständige Eisenbahnbundesamt und die Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt, mit zwei Schreiben aus dem Juni und Juli diesen Jahres, eindeutig nachgewiesen haben, dass es eine Planfeststellung nicht gibt und somit der Bezirk die Zuständigkeit hat.

Das allerdings ist bemerkenswert vor dem Hintergrund, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in einem Schreiben vom 04.06.2012 ausführte, dass eine Planfeststellung als Eisenbahngelände für dieses Grundstück nicht festgestellt werden konnte.

Die Frage, ob es eine Planfeststellung gegeben hat oder nicht, ist bis heute nicht geklärt. Ein externes Gutachten wäre somit dringend erforderlich, um diese entscheidende Frage endlich zu klären.

Deutlich desinformiert war die Bezirksstadträtin in einem anderen Punkt. Sie teilte den Ausschussmitgliedern mit, dass die Kolonieflächen nach Auskunft der Deutschen Bahn AG nicht vom Ausbau der Dresdner Bahn betroffen sind. Dass das völlig den Fakten widerspricht, konnte Andreas Schwager widerlegen, in dem er aus einem Schreiben der Deutsche Bahn an Frau Dr. Klotz, mit Datum vom 21.08.2013 zitierte, in dem mitgeteilt wird, dass für den Wiederaufbau der Fernbahngleise und die Auflösung des Bahnübergangs in der Säntisstraße Grunderwerb erforderlich wird und die Kleingartenanlagen von diesem Bauvorhaben betroffen sind. Punkt für Punkt nahm Andreas Schwager in einer mit Fakten gespickten Rede die Mitteilung zur Kenntnisnahme der Bezirksstadträtin auseinander. (Die Rede haben wir im Anschluss an diesen Beitrag für sie dokumentiert). Aber auch der Vorsitzende des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereins Berlin-Lichtenrade e.V., Frank Behrend, formulierte deutliche Kritik an der Mitteilung zur Kenntnisnahme. Aber auch am Umgang der BVV mit der Bearbeitung des Einwohnerantrages übte Frank Behrend deutliche Kritik. Mussten doch die Bürgerinnen und Bürger mehr als 90 Minuten auf die Behandlung ihres Einwohnerantrages warten und dann in einem viel zu kleinen Raum, der Debatte mangels Platz und Stühle stehend folgen.

Das besondere Desinteresse der Bezirksstadträtin wurde noch an einer ganz anderen Stelle besonders deutlich. Der erste Widerspruch einer Anrainerin der Säntisstraße gegen die Bauvorbescheide für die beiden Logistikzentren wurde bereits am 01.09.2012 erhoben, allerdings bis heute nicht beantwortet. Rund 250 Widersprüche folgten, die ebenfalls noch nicht beschieden wurden. Ein Jahr und drei Monate sind seit dem ersten Widerspruch vergangen und konfrontiert mit der Frage, was Frau Dr. Klotz dazu zu sagen hat, antwortete sie lapidar, dass dafür die Bezirksbürgermeisterin Schöttler zuständig sei. Das ist zwar formal richtig, die Zuarbeit kommt allerdings aus der Stadtentwicklungsabteilung. Eine Begründung dafür, warum es noch keinen Widerspruchsbescheid gibt, gab Frau Dr. Klotz nicht. Auskünfte über den Bearbeitungsstand und wann mit der Erteilung der Widerspruchsbescheide gerechnet werden kann, gab Frau Dr. Klotz ebenfalls nicht. Statt das Widerspruchsverfahren vom 01.09.2012 abzuschließen und ein mögliches Klageverfahren bis zum Ende abzuwarten, steht nach Aussage von Frau Dr. Klotz die Erteilung der Baugenehmigung für das Logistikzentrum auf der Teilfläche A des Koloniegeländes bevor und die Kleingärtner räumen bereits diese die Fläche.

Der Eindruck einer bewussten Verschleppung machte sich unter den rund 60 anwesenden Kleingärtnerinnen und Kleingärtner breit. Schützend vor die Bezirksstadträtin warf sich der Fraktionsvorsitzende der Grünen in der BVV, Jörn Oltmann. Allerdings lagen die Nerven bei Oltmann blank und er bezeichnete Andreas Schwager als Großinquisitor und Schwafler. Jemand als Großinquisitor zu beleidigen, im Wissen, dass die Inquisition Tote in Millionenhöhe zur Folge hatte, ist ein Skandal. Wer keine Argumente hat, beschimpft halt seine Gegner.

Den Eindruck ihres Desinteresses verstärkte Frau Dr. Klotz eindrucksvoll. Auf die Frage von Andreas Schwager, wann die Bezirksstadträtin sich vor Ort jemals über die Örtlichkeiten in der Säntisstraße informiert hat antwortet sie gar nicht! Keine Antwort ist ja bekanntlich auch eine Antwort.

Zum Ende der Debatte begann eine intensive Diskussion, ob über die Mitteilung zur Kenntnisnahme abgestimmt werden muss. Der Vorsitzende des Ausschusses, Reinhard Janke (SPD), verwies darauf, dass seit Beginn der Legislaturperiode im Jahr 2011 über alle Mitteilungen zur Kenntnisnahme im Stadtentwicklungsausschuss abgestimmt wurde, so auch über die im letzten Jahr. Jörn Oltmann bestand darauf, dass keine Abstimmung erfolgt. Warum er dieses Mal keine Abstimmung wollte, lag auf der Hand. Der Auftritt von Oltmann und Dr. Klotz war nicht nur blamabel, er war desaströs. Eine Abstimmung erfolgte nicht. Die Ausschussmitglieder der CDU gaben eine Missbilligung der Mitteilung zur Kenntnisnahme zu Protokoll.

Die Entscheidung darüber, ob der erste Einwohnerantrag doch noch umgesetzt wird, fällt in der BVV am 20.11.2013, dem Buß- und Bettag. Es wird erwartet, dass die rot-grüne Zählgemeinschaft geschlossen die Umsetzung des ersten Einwohnerantrages in der Geschichte des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg ablehnen wird obwohl dieser mehrheitlich in der BVV beschlossen wurde.

Die 3.000 Bürgerinnen und Bürger haben umsonst gekämpft. Ein externes Gutachten zur Klärung des Vorganges um die Kolonie in der Säntisstraße wird es nicht geben. Der rot-grünen Zählgemeinschaft ist das egal. Die nächste Wahl in Berlin ist ja erst im Jahr 2016. Bis dahin ist das Problem verschwunden, die Kolonie platt gemacht, viele LKW`s in der Säntisstraße und im Richard-Tauber-Damm unterwegs. Und die Bürgerinnen und Bürger können sich dann sowieso an nichts mehr erinnern.

Das ist rot-grüne Politik im Bezirk Tempelhof-Schöneberg!

Dokumentation:

Rede von Andreas Schwager, Vorsitzender des Vereins Grüner Säntispark e.V. im Ausschuss für Stadtentwicklung am 13.11.2013:

Zu Beginn ihrer MZK führen sie aus, dass das einzige bisher vorliegende Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Groth, Gaßner, Siederer und Coll. Grundlage ihrer Entscheidung ist, den beschlossenen Einwohnerantrag in wesentlichen Punkten nicht umzusetzen. Das ist bemerkenswert vor dem Hintergrund dessen, was das Gutachten festgestellt hat, nämlich:

1. Bahnbetriebsbefangenheit des Koloniegrundstücks

Das Areal zwischen der Bahntrasse, Säntisstraße, Daimlerstraße, Richard-Tauber-Damm und Buckower Chaussee und damit auch das Koloniegelände, stand in der Zeit vor und während des Zweiten Weltkrieges im Eigentum der Deutschen Reichsbahn. Diese plante dort die Errichtung eines Güterwagenausbesserungswerks. In Folge des Krieges wurde auf dem damaligen Gesamtgrundstück ein Zwangsarbeiterlager errichtet, das durch die Reichsbahn über die Haupttrasse der Berlin-Dresdener Bahn erschlossen wurde. Die von der Reichsbahn auf dem Grundstück – einschließlich des Flurstücks 1164 - verlegten Gleisanlagen nebst Weichen und Nebengleisen sind noch heute vorhanden. Vor diesem Hintergrund bestehen keine Zweifel, dass das Grundstück planfestgestelltes Bahngelände war, auch wenn ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss in den Unterlagen bislang nicht aufgefunden werden konnte. Selbst wenn eine Planfeststellung nicht durchgeführt worden wäre (was angesichts der Planungen der Reichsbahn auf dem Grundstück nicht vorstellbar erscheint), war das Grundstück jedenfalls faktisch der Bahnnutzung gewidmet. Das Grundstück ist daher eisenbahnbetriebsbefangen.

Der Verwendungszweck dieses Reichsbahnlagers geht aus diversen Dokumenten hervor.

2. Nichtdurchführung eines erforderlichen Freistellungsverfahrens

Das Grundstück hat seine Widmung für Bahnbetriebszwecke auch nicht dadurch verloren, dass die diesbezügliche Planfeststellung bzw. faktische Widmung infolge der tatsächlichen Nutzung des Grundstücks funktionslos geworden wäre. Die Planungshoheit des Bezirks auf dem Grundstück kann somit nur dadurch hergestellt werden, dass das zuständige Eisenbahn-Bundesamt das Grundstück gemäß § 23 AEG von der Bahnnutzung freistellt. Dies ist bislang nicht geschehen.

3. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unterfallen dem Fachplanungsvorbehalt des § 38 BauGB auch alte bzw. bereits bestehende (Bahn-)Anlagen. Dazu zählen diejenigen Anlagen, bei denen die Feststellung der Pläne entweder noch unter Geltung der Reichsbahngesetze erfolgt ist oder diejenigen Anlagen, die als vorhandene – entweder planfestgestellte oder in anderer Weise dem Betrieb der Bahn gewidmete – Anlagen auf der Grundlage des Gesetzes betreffend den Staatsvertrag über den Übergang der Staatseisenbahnen auf das Reich vom 30.04.1920 von den Ländern auf das Reich und die von diesem errichtete „Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft“ und später von dort auf das Sondervermögen „Deutsche Reichsbahn“ und weiter auf das Sondervermögen „Deutsche Bundesbahn“ (§ 1 BBahnG) übergegangen sind. Dazu gehören auch die Flächen, die zur Abwicklung der Aufgabenstellung einer öffentlichen Eisenbahn entsprechenden Bahnbetriebes benötigt werden, so etwa die dem Güterumschlag und Ladeverkehr dienenden Flächen von Bahnhöfen.

4. Bauvorbescheide rechtswidrig

Im Ergebnis stellt das Gutachten fest: Die vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg erteilten Bau-vorbescheide für die Errichtung zweier Logistikzentren auf dem Koloniegrundstück sind mithin rechtswidrig.

Dieses Gutachten, das durch die Bürgerinnen und Bürger finanziert wurde, machen sie also zu ihrer Grundlage und trotz der von mir aus dem Gutachten zitierten Feststellungen sagen sie, Frau Bezirksstadträtin Dr. Klotz, dass die Beauftragung eines externen Gutachten zur Grundstückshistorie und zur Rechtslage betreffend des Grundstücks nicht erforderlich ist. Das ist eine Mischung aus zielgerichteter Unverschämtheit und unglaublicher Dreistigkeit.

Ihre Begründung setzt allerdings noch einen drauf, ich zitiere: „ Mit Antwort vom 2.7.2013 durch das EBA, sowie vom 18.6.2013 durch SenStadt wurde die bisherige Einschätzung des Bezirksamtes bestätigt. Beide Behörden erklären eindeutig, dass das Gutachten nicht geeignet sei, die bisherigen Erkenntnisse und Prüfergebnisse zu revidieren“. Und weiter heißt es: „ Insbesondere steht nach wie vor fest, dass es sich bei dem Flurstück nicht um ein planfestgestelltes Gebiet handelt. Das Grundstück unterliegt vielmehr der gemeindlichen Planungshoheit im Rahmen der geltenden Vorschriften, hier des Baunutzungsplanes. Damit hat das Bezirksamt seine Pflich-ten zur Ermittlung eines Sachverhaltes vollständig Genüge getan“.

Frau Bezirksstadträtin Dr. Klotz, ich habe beide Schreiben in ausreichender Anzahl für die Bezirksverordneten mit. Wenn sie wünschen, habe ich auch Kopien für sie. Bitte zitieren Sie doch hier gegenüber den Bezirksverordneten und den Bürgerinnen und Bürgern diese Sätze aus diesen beiden Schreiben.

Auf Seite 2 unter Punkt 2 werden sie noch mutiger und behaupten: „Beide Behörden haben mit ihren Schreiben die Einschätzung bestätigt, dass es sich bei dem Koloniegelände nicht um planfestgestelltes Eisenbahngelände handelt, welches der gemeindlichen Planungshoheit entzogen wäre“. Bitte zitieren sie doch auch diese Ausführungen aus beiden Schreiben. Oder ist folgendes vielmehr richtig? Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat in einem Schreiben vom 4.6.2012 an ihre Abteilung ausgeführt: „ Ob für diese Bahnanlage vorab die erforderliche Planfeststellung nach dem damaligen Reichsbahngesetz durchgeführt wurde, konnte von mir nicht festgestellt werden“. Auch dieses Schreiben habe ich dabei.

Die Wahrheit ist: Die Frage, ob es eine Planfeststellung gegeben hat oder nicht, ist nicht geklärt.

Und genau deshalb ist der Einwohnerantrag so wichtig. Die Klärung des planungs- und bauordnungsrechtlichen Umganges mit der Koloniefläche muss durch ein externes Gutachten geklärt werden. Dieses soll zunächst die historische Entwicklung der Eigentumsverhältnisse des Grundstücks und die Planung, Realisierung und ehemalige Nutzung der Gleisanlage auf dem Koloniegrundstück sowie der vorhandenen Gleisanlagen in dem gesamten Bereich zwischen Säntisstraße, Mariendorfer Damm, Buckower Chaussee und dem Trassenverlauf der Dresdener Bahn, darstellen bzw. aufbereiten.

Weiter in ihrer Mitteilung zur Kenntnisnahme. Ich zitiere: „Die historischen und planungsrechtlichen sowie bauordnungs-rechtlichen Erkenntnisse sind umfassend und haben von jeher Eingang in die Entscheidungen des Bezirks gefunden“. Sie hatten also alle Erkenntnisse die heute bekannt sind? Die Erkenntnisse, die sie hatten, habe ich ja bereits aus der MZK vom 19.2.2013 zitiert.

Mit Verlaub, sie haben immer ausgeführt, dass die Gleise auf der Kolonie zu einem anderen Bahnlager führten. Von Zwangsarbeiterlagern war nie die Rede. In ihren MZKs sprachen sie bisher von einem Bahngleis. Es gibt aber mehrere Bahngleise und auch Weichen, davon war in ihren Ausführungen ebenfalls bisher nie die Rede. Diese Erkenntnisse hatten sie im Jahr 2012 zum Zeitpunkt der Erteilung der Bauvorbescheide für die beiden Logistikzentren gar nicht. Wie können diese dann in ihre Entscheidungen eingeflossen sein? Davon haben sie doch erst aus unserem Gutachten erfahren.

Ihrer MZK entnehme ich, dass sie unserer Forderung im Einwohnerantrag, sich mit der Deutschen Bahn in Verbindung zu setzen, um Erkenntnisse über Auswirkungen des Ausbaus der Dresdner Bahn auf das Koloniegelände zu gewinnen, nachgekommen sind. Dafür danke ich ihnen. Offensichtlich war ihnen zu dieser Problematik ja nichts bekannt. Und war es nicht so, dass ich derjenige war, der ihrer Abteilung den Plan zum Ausbau der Unterführung unter der Bahntrasse übersandt hatte? Dabei ist ihrer Abteilung die Problematik sehr wohl bekannt. Seit 2010. Ich wiederhole, seit dem Jahr 2010.

Sie haben doch ausgeführt, dass alle ihnen bekannten Erkenntnisse in ihre Entscheidungen eingeflossen sind? Dann frage ich mich, in was sind diese Erkenntnisse eingeflossen? Wenn wirklich alle Erkenntnisse auch in die Bauvorbescheide eingeflossen sind, wie können sie dann einen Bauvorbescheid für eine Teilfläche erlassen, die vom Ausbau der Dresdner Bahn betroffen ist? In dem Bauvorbescheid steht davon nichts! Haben sie mit dem Investor darüber mal gesprochen, oder in der berühmten Verhandlungsrunde? Nein, haben sie nicht! Und was haben sie den Bezirksverordneten darüber berichtet? Ich habe mich vor dieser Sitzung unter Bezirksverordneten umgehört, die wissen auch nichts. Herr Oltmann, was wissen sie darüber?

Ich kann ihnen sagen, was sie wissen sollten. In dem für unwirksam erklärten Freistellungsverfahren durch das Eisenbahnbundesamt im Jahr 2010 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Stellungnahme abgegeben, die ihnen bekannt ist: „Die Senatsverwaltung hat in ihrer Stellungnahme vorgetragen, dass gegen die Freistellung des Koloniegrundstückes in dem beantragen Umfang Bedenken bestünden. Wegen Planungen zur Änderung der Dresdner Bahn seien Teile des Flurstückes 1164 (das Koloniegelände) im Bereich Säntisstraße von der Freistellung auszunehmen. Die Senatsverwaltung hat diese Bereiche in einem ergänzenden Schreiben vom 4. August 2010 näher bezeichnet und in einem Lageplan kenntlich gemacht. An welcher Stelle in ihrer MZK kann ich das lesen? Wann haben sie die Bezirksverordneten in ihren MZKs über diesen Umstand informiert? Wo ist der Lageplan und was beinhaltet dieser?

Und ist es außerdem nicht so, dass die Deutsche Bahn mit Datum vom 21.8.2013 ihnen mitgeteilt hat, dass für den Wiederaufbau der Fernbahngleise und die Auflösung des Bahnübergangs in der Säntisstraße Grunderwerb erforderlich wird und die Kleingartenanlagen von diesem Bau-vorhaben betroffen sind? Somit also auch die Teilfläche B, die direkt an der Bahntrasse liegt.

Wie wird sich dadurch die Säntisstraße entwickeln, welche Flächen sind betroffen, wie groß ist der Umfang der Maßnahme, wird der Verkehr dadurch begünstigt, muss das nicht in die Umwelt- und Verkehrsgutachten einfließen und was bedeutet das für die Anrainer in der Säntisstraße?

Da sie ja sagen, dass sie das alles wissen, können sie ja sicherlich hier und heute darauf antworten! Und sollten sie es nicht wissen, rufen sie doch schnell mal Herrn Terlinden vom Tiefbauamt an, da liegen die Informationen. Davon mal völlig abgesehen. Im Oktober haben sie hier im Ausschuss zu einem Vertagungsantrag erklärt, dass die Antwort der DB noch aussteht. Hat bei der Vertagungsentscheidung ja wunderbar geholfen. Sie liegt doch aber seit dem 27.8.2013 vor. Warum haben sie die Ausschussmitglieder in den letzten zwei Monaten nicht informiert?

Die Antwort steht in ihrer MZK. Dort steht, dass die planungsrechtliche Beurteilung bereits Eingang in verschiedene Vorbescheide gefunden hat und damit eine rechtliche Bindung der Verwaltung einhergeht. Zum Zeitpunkt der Erteilung der Bauvorbescheide für die Logistikzentren wussten sie von den vielen Fakten nichts obwohl sie ja erklären, dass ihnen alles bekannt war und in ihre Entscheidungen eingeflossen ist. Sie haben die Bauvorbescheide erteilt und sind jetzt damit rechtlich gebunden. Das ist das wahre Problem unter dem die Kleingärtner und Anrainer jetzt zu leiden haben.

Zum Schluss zitiere aus dem Grußwort von Bezirksstadträtin Dr. Klotz im Internetauftritt des Bezirksamtes: „Liebe Leserin, lieber Leser, „…..wie in unserem Bezirk Bauvorhaben realisiert werden, wie ein Ausgleich zwischen (berechtigten) Interessen von Investoren mit den Interessen von Anwohner/innen und Gewerbetreibenden hergestellt werden kann – das ist die Aufgabe einer integrierten Stadtentwicklung, die auch soziale Belange, gesundheitliche Folgen und die Auswirkungen auf die Nachbarschaften im Blick haben muss. Und dabei nicht erst, wenn alles gelaufen ist, die Bürger/innen nach ihrer Meinung fragt“.

Frau Bezirksstadträtin Dr. Klotz, aus ihrer Sicht bin ich ja der Böse, Herr Oltmann sieht das genauso und ihre Baujuristin Frau Huber beschimpft mich am Telefon minutenlang. Ja, es stimmt, ich bin böse und warum? Bitte schön:

In der Oktober-BVV haben sie den Bezirksverordneten gesagt, dass die Widersprüche deshalb noch nicht bearbeitet werden konnten, weil die Bauantragsunterlagen noch zu prüfen sind. Die Bauanträge sind im Mai 2013 bei Ihnen eingegangen. Was haben sie eigentlich in der Zeit vom 1.9.2012 bis Mai 2013 gemacht? Der erste Widerspruch wurde am 1.9.2012 erhoben, ich habe ihn in Kopie dabei. Warum wurde dieser bis zum Mai 2013 nicht beschieden? Haben sie in dem dreiviertel Jahr auch die Bauantragsunterlagen geprüft, die noch gar nicht vorlagen?

§ 75 der Verwaltungsgerichtsordnung sagt: Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist, die mit drei Monaten angegeben wird, sachlich nicht entschieden worden, so ist die Untätigkeitsklage zulässig. Der Verwaltung soll so die Möglichkeit genommen werden, Klagen der Bürger durch langes Warten zu verhindern oder zu verzögern. Statt das Widerspruchsverfahren vom 1.9.2012 abzuschließen und ein mögliches Klageverfahren bis zum Ende abzuwarten, steht nach ihrer Aussage die Erteilung der Baugenehmigung für das Logistikzentrum auf der Teilfläche A des Koloniegeländes bevor und die Kleingärtner räumen bereits diese die Fläche.

Da hätte ich dann noch eine Frage: Was sagen sie der Widerspruchsführerin die heute auch hier ist und inzwischen seit einem Jahr und drei Monaten auf ihren Widerspruchsbescheid wartet. Bei ihr wackelt inzwischen ständig der Wohnzimmertisch wenn die LKWs auf das Grundstück in der Säntisstraße 89 fahren. Sie erwartet eine Antwort und alle anderen hier im Raum auch. Und was sagen sie den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern der Teilfläche A, die derzeit räumen, dazu? Erklären sie das doch hier auch gleich.

Ach ja, fast hätte ich es vergessen. Vielleicht sollten sie hier die Widerspruchsführerin auch gleich noch darüber informieren, dass die ergänzenden Unterlagen zum Umwelt- und Verkehrsgutachten 20 LKWs berücksichtigen, die in Zukunft dann täglich direkt vor ihrer Haustür auf das Grundstück in der Säntisstraße 89 fahren. Spielt aber bestimmt keine Rolle.

Widerspruchsführer werden aufgefordert, ihren Widerspruch zurückzuziehen oder 90 Euro zu zahlen, Widerspruchsbescheide werden nicht erteilt, Klagen werden damit nicht möglich und somit der Vorgang bis zur Erteilung der Baugenehmigung und dem Abriss der Gärten und der Errichtung von Logistikzentren ausgesessen. So sieht also grüne Politik im Bezirk aus. Ja, sie haben Recht, ich bin böse, verdammt böse.

Was wissen wir jetzt wirklich über das Koloniegrundstück und seine Historie? Es gibt ein Gutachten, das zum Ergebnis kommt, dass die Bauvorbescheide rechtswidrig sind. Die Widerspruchsverfahren werden ausgesessen. Wie wirkt sich der Ausbau der Dresdner Bahn auf die Säntisstraße und die Kolonieflächen aus?

Frau Dr. Klotz sagt, alles ist klar. Ich sage, nichts ist klar! Wie schon vor einem Jahr hält auch diese MZK einer Prüfung nicht stand. Die Bürgerinnen und Bürger liefern, wie auch in den letzten Jahren in diesem Verfahren die entscheidenden Fakten. Der Rest wird verschwiegen oder wir müssen ihn aus ihrer Nase ziehen. Diese Mitteilung zur Kenntnisnahme enthält wieder nur Nebelkerzen und ist an etlichen Stellen wieder unrichtig. Die vorliegende Mitteilung zur Kenntnisnahme zeigt deutlich, dass das Bezirksamt keine Ahnung hat oder keine Ahnung haben will. Es kennt noch nicht mal die eigenen Akten. Diese MZK zeigt, dass die Forderung der rund 3.000 Bürgerinnen und Bürger, die den Einwohnerantrag unterschrieben haben, zur Klärung des pla-nungs- und bauordnungsrechtlichen Umganges mit der Koloniefläche ein externes Gutachten zu beauftragen, mehr als berechtigt ist. Im Namen dieser Bürgerinnen und Bürger bitte ich sie, diese MZK abzulehnen und den Einwohnerantrag endlich umzusetzen.

  
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