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Supermensch gesucht

geschrieben von: Redaktion am 27.04.2014, 09:25 Uhr
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Im Jugendamt Tempelhof-Schöneberg wird zum 1. September 2014 die Stelle des Jugendamtsdirektors frei. Im Mitteilungsblatt des Bezirks wurde die Stelle jetzt ausgeschrieben. Nennen darf sich sie oder er Sozialdirektor/in. Vergütet wird die Stelle nach Besoldungsgruppe A 15 bzw. E 15. Das sind, je nach Stufe und Steuerklasse, zwischen 4.200 und 5.300 Euro brutto.

Zu dem Arbeitsgebiet eines Jugendamtsdirektors gehören u.a.: „Leitung des Jugendamtes auf der Grundlage des VGG (Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes) sowie Führung der laufenden Geschäfte der Verwaltung des Jugendamtes gemäß § 70 (2) SGB VIII i. V. m. § 34 AG KJHG Berlin unter besonderer Berücksichtigung der Gesamtverantwortung und Gewährleistungsverpflichtung des öffentlichen Trägers nach § 79 SGB VIII sowie der Organisationsgrundsätze der Berliner Verwaltung. Steuerung des Jugendamtes zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe in personeller, fachlicher, finanzieller und organisatorischer Sicht: Ergebnisverantwortung nach dem VGG für die im Jugendamt zu erstellenden Produkte unter Einhaltung der Qualitätsziele und der betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Beachtung der Belange der Bürgerinnen / Bürger. Finanzielle und organisatorische Führung der inhaltlichen und konzeptionellen Arbeit des Jugendamtes. Qualitätsmanagement im Verantwortungsbereich. Anwendung der Personalmanagement und Personalentwicklungssysteme. Verantwortung für die Personalplanung und –auswahl, den Personaleinsatz, die Personalbetreuung sowie die Personalentwicklung und Aus– und Fortbildung der Mitarbeiter/innen im Jugendamt. Wahrnehmung der Personalmanagementaufgaben nach dem VGG (z. B. Jahresgespräche) gegenüber den direkt unterstellten Führungskräften und Mitarbeiter/innen. Fach– und Ressourcenverantwortung im Zusammenhang mit der Personal– und Sachmittelbewirtschaftung. (Haushaltsverantwortung / Kostenstellenverantwortung) Beauftragte/r für den Haushalt gemäß Nr. 1.4 AV zu § 9 LHO (Landeshaushaltsordnung). Fachliche Vertretung des Jugendamtes. Fachliche Beratung der politischen Entscheidungsträger/innen sowie Umsetzung fachpoliti-scher Vorgaben. Erstellen von Bezirksamtsvorlagen und Information der bezirklichen Gremien. Verantwortung für die Durchführung und Umsetzung des § 4 Abs. 1 SGB VIII (partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe). Verantwortung für die fachliche Weiterentwicklung im Jugendamt. Vertretung des Jugendamtes gegenüber dem zuständigen Mitglied des Bezirksamtes, beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der BVV gemäß § 35 Abs. 7 Satz 2 AG KJHG. Arbeitsschutzverantwortung für das Jugendamt. Mitglied im Katastrophenschutzstab.“

Ist selbst der Höchstsatz von 5.300 Euro brutto nicht zu wenig für diese Fülle von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung? Da kann man nur hoffen, geeignete Bewerber/innen zu finden. Bewerben kann sich für diese Mammutaufgabe natürlich nicht jede/r. Hier ein Auszug aus den „formalen Anforderungen“:

„Sozialpädagoge/in mit staatlicher Anerkennung (Hoch-schul- bzw. Masterabschluss) bzw. abgeschlossener Masterstudiengang mit sozialpädagogischer Ausrichtung (z.B. Soziale Arbeit oder Erziehungswissenschaften).“ Und nun zur geforderten fachlichen Kompetenz:

„Erwartet wird von den Bewerberinnen bzw. den Bewerbern, dass sie über vielfältige Leitungserfahrungen im Bereich eines Jugendamtes verfügen. Daneben sollten sie über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung des SGB VIII sowie der landesrechtlichen Regelungen sowie Kenntnisse der angrenzenden Rechtsgebiete verfügen. Es werden umfassende Kenntnisse des Verwaltungs-, Personal- und Haushaltsrechts einschließlich der Kosten-Leistungs-Rechnung vorausgesetzt. Unverzichtbar sind Erfahrungen hinsichtlich Personalführung und der einzelnen Personalmanagementinstrumente gem. § 6 VGG sowie Kenntnisse der Ziele und Instrumente der Verwaltungsreform und der Beteiligungsrechte der Beschäftigtenvertretungen. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit bezirklichen und überbezirklichen Gruppen, Projekten und freien Trägern wird ebenfalls erwartet. Ebenso sind Kenntnisse und Erfahrungen im Einsatz und Umgang mit Informations-technik unabdingbar.“

Wie alt muss man eigentlich sein, um diese beruflichen Erfahrungen schon gemacht zu haben? Richtig heftig wird es allerdings bei den sozialen und persönlichen Kompetenzen:

„Gesucht wird eine Persönlichkeit, die aufgrund von Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen des Jugendamtes bereits entsprechende Erfahrungen vorweisen kann. Bewerber/innen müssen ferner über die Fähigkeit verfügen, Sachverhalte schnell und differenziert zu erfassen. Strukturiertes, bereichsübergreifendes und strategisches Denken und Handeln bei eigeninitiativer Arbeitsweise werden ebenso vorausgesetzt, wie unternehmerisches, prozess- bzw. ergebnisorientiertes Handeln. Hohe Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, sowie Entscheidungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Arbeitseffizienz sind genauso wie eine hohe Einsatz- und Leistungsbereitschaft Voraussetzungen für den Erfolg in dieser Funktion.“

Wer meint, all diese Anforderungen zu erfüllen, sollte sich an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg werden. Die Probezeit beträgt übrigens zwei Jahre. Mal sehen, ob sich ein Supermensch findet, der ab September neben dem Bezirksstadtrat an der Spitze des Jugendamtes steht. Übrigens: der Amtsinhaber Wolfgang Mohns, der im August 65 und in den wohl verdienten Ruhestand treten wird, erfüllt natürlich all die beschriebenen Anforderungen. Ein/e Nachfolger/in wird erst einmal in die hinterlassenen Fußabdrücke hineinwachsen müssen. Vielleicht reichen zwei Jahre Probezeit aus.

  
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