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Gasversorgung gesichert

geschrieben von: Redaktion am 18.12.2014, 16:43 Uhr
paperpress512 
Nach der blamablen Niederlage Berlins vor dem Landgericht in Sachen Gasnetz ist jetzt eine Übergangsvereinbarung von Berlin und der Gasag über die Wegenutzung für das Berliner Gasnetz unterschrieben worden. Damit gelten die in der Praxis bewährten Regeln des alten Konzessions-vertrages fort. Auch die Konzessionsabgabe wird von der Gasag an das Land wie bisher bezahlt. Damit sind das Wegenutzungsrecht sowie die Fortzahlung der Konzessionsabgabe vertraglich abgesichert.

Die Interimsvereinbarung regelt die Wegenutzung zunächst im Jahr 2015. Der bisherige Konzessionsvertrag zwischen der Gasag und dem Land Berlin war zum 31.12.2013 abgelaufen. Zum 31.12.2014 endet auch das Karenzjahr, das das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorsieht. Für die Zeit nach Ablauf des Karenzjahres sieht das EnWG keine weiteren Rege-lungen vor.

Für die Berlinerinnen und Berliner ändert sich nichts. Die NBB Netzgesell-schaft Berlin Brandenburg – ein Unternehmen der Gasag-Gruppe – wird das Berliner Erdgasnetz auch weiterhin sicher und effizient betreiben.

  
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