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geschrieben von: Redaktion am 17.10.2017, 08:20 Uhr
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Nachrichten, die uns verkünden, dass etwas teurer wird, erhalten wir andauernd. Da sticht es hervor, wenn mal etwas preiswerter wird, auch wenn es rechnerisch „nur“ 18 Euro im Jahr sind und man noch nicht genau weiß, wieviel dies tatsächlich auf der Stromrechnung ausmacht. Zu verdanken haben wir diese Preissenkung Nemo, womit natürlich nicht der kleine bunte Fisch gemeint ist, sondern das „Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG), das am 22. Juli 2017 in Kraft getreten ist, und bereits jetzt seine Wirkung zeigt. Thomas Schäfer, Geschäftsführer der Stromnetz Berlin GmbH, erklärte am 16. Oktober den für Laien ziemlich komplizierten Vorgang.
Berliner Haushalte und Unternehmen können für das Jahr 2018 mit sinkenden Netzentgelten rechnen. Gründe dafür sind: „Zum einen hat 50Hertz, der Betreiber des vorgelagerten Übertragungsnetzes, geringere Kosten für Redispatch(?)-Maßnahmen zu verzeichnen. Außerdem zeigt das Netzentgeltmodernisierungsgesetz seine Wirkung.“ Das NEMoG legt unter anderem fest, dass die Kosten für vermiedene Netzentgelte ab 2018 auf das Bezugsjahr 2016 be-grenzt werden, was zu einer erheblichen Kostenreduzierung im Verteilungsnetz führt.
Das Gesetz schreibt außerdem fest, dass die Höhe der Übertragungsnetzentgelte ab dem 1. Januar 2019 teilweise und ab dem 1. Januar 2023 vollständig bundesweit einheitlich festgelegt werden sollen. „Wir begrüßen, dass die Energiewendekosten gleichmäßig verteilt werden sollen. Auch wenn wir keine Prognosen abgeben können, wie sich die Ge-samtkosten insgesamt noch entwickeln, so gehen wir für das Berliner Verteilungsnetz eher von geringeren Kosten aus“, so Thomas Schäfer weiter.
Die Netzentgelte für Haushaltskunden setzen sich im kommenden Jahr aus einem Grundpreis in Höhe von 39,70 Euro und einem Arbeitspreis von 5,58 ct/kWh zusammen. Dazu kommen 9,38 Euro für den Mess-stellenbetrieb. Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 2.200 kWh bedeutet dies in der Summe eine Einsparung von 18,00 Euro pro Jahr (ca. -10 Prozent).
Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises und werden über die Stromtarife aller in Berlin tätigen Stromlieferanten gleichermaßen erhoben. Sie machen durchschnittlich rund 25 Prozent des Strom-preises aus. Netzentgelte setzen sich zusammen aus den Kosten für den Transport der Elektrizität (Netznutzungsentgelte), den Entgelten für den Betrieb der Zähler, die Verbrauchsmessung und -abrechnung sowie den Kosten des vorgelagerten Übertragungsnetzes. Die Festlegung der Höhe der Entgelte erfolgt nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Gemäß § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) muss die Stromnetz Berlin GmbH bis zum 15. Oktober jeden Jahres die für das Folgejahr ermittelten Entgelte für den Netzzugang im Internet veröffentlichen. Die voraussichtlichen Netzentgelte können seit Freitag, 13. Oktober 2017, unter www.stromnetz.berlin/entgelte eingesehen werden. Die Stromnetz Berlin hat damit alle Lieferanten und Netzkunden über die Anpassung der Netzentgelte informiert. Bei allen veröffentlichten Entgelten handelt es sich um voraussichtliche Entgelte, bis zum Wirksamwerden am 1. Januar 2018 können sich noch Änderungen ergeben.
Was sind Dispatch & Redispatch?
„Der Begriff Dispatch bezeichnet die Einsatzplanung von Kraftwerken durch den Kraftwerksbetreiber. Der deutsche Begriff für Dispatch lautet entsprechend „Kraftwerkseinsatzplanung“. Der Begriff Redispatch hingegen bezeichnet die kurzfristige Änderung des Kraftwerkseinsatzes auf Geheiß der Übertragungsnetzbetreiber zur Vermeidung von Netzengpässen.“
So regelmäßig wie Thomas Schäfer jedes Jahr zur Verkündung der Netzentgelte für das kommende Jahr einlädt, beende ich meine Beiträge mit dem Hinweis, dass die Stromkosten, rund 20%, gesenkt werden könnten, wenn der Staat die Steuern reduzieren würde. Wir brauchen also neben NemoG auch ein SteuRedG.
Ed Koch
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