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geschrieben von: Redaktion am 14.12.2017, 16:33 Uhr
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Künftig haben Kinder vom ersten Geburtstag an einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Teilzeitplatz mit bis zu sieben Stunden Betreuung. Außerdem werden Zuzahlungen neu geregelt, für Kita-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der berufsbegleitenden Ausbildung werden deutlich mehr Anleitungsstunden finanziert und Kita-Leitungen werden ab dem 1. August 2019 bereits bei 90 Kindern für ihre Tätigkeit freigestellt. Das sieht das Gesetz zur Änderung des Kita-FöG (Kindertagesförderungsgesetz) und der Kindertagesförderungsverordnung vor, das heute vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde und am 1. Januar 2018 in Kraft tritt.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Mit der Gesetzesänderung lösen wir ein, was wir vor einem Jahr als Koalition versprochen haben: Zusätzlich zum Kita-Platzausbau und der Abschaffung der Gebühren investieren wir weiterhin in die Qualität der Betreuung. Der Personalschlüssel wird erneut verbessert, dieses Mal bei den Stunden für die Kita-Leitungen und für die Anleitung aller Personen in der berufsbegleitenden Ausbildung. Damit unterstützen wir die anleitenden Fachkräfte in den Kitas. Zugleich ist es ein klares Signal, dass die berufsbegleitende Ausbildung gewünscht und gefördert wird. Außerdem stärken wir die Position der Eltern, indem wir den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erweitern und die Frage der Zuzahlungen neu regeln. Auch in Zukunft soll es Extra-Angebote in Kitas geben, aber Zuzahlungen können nicht mehr in beliebiger Höhe verlangt werden.“
Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:
Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz wird erweitert. Ab dem 1. Januar 2018 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf bis zu sieben Stunden Förderung/Tag ohne Bedarfsprüfung (Teilzeitförderung). Bisher gilt der An-spruch nur für bis zu fünf Stunden (Halbtagsförderung). Die Senatsverwaltung rechnet mit Mehrkosten von rund 19 Millionen Euro pro Jahr.
Die Zahl der Anleitungsstunden für Erzieherinnen und Erzieher in der berufsbegleitenden Ausbildung wird erhöht. Dadurch erhalten Träger, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der berufsbegleitenden Ausbildung beschäftigen, vom Land zusätzliche Mittel für diese Gruppen. Bisher werden im ersten Ausbildungsjahr Mittel für zwei Anleitungsstunden pro Woche bereitgestellt. Künftig werden im ersten Jahr drei, im zweiten Jahr zwei Stunden und im dritten Jahr eine Anleitungsstunde finanziert. Die Änderung gilt für alle Personen, die sich in der berufsbegleitenden Ausbildung befinden und greift ab dem 1. Februar 2018.
Durch die Erhöhung wird die Qualität der Ausbildung verbessert und die Fachkräfte, die für die Anleitung zuständig sind, werden entlastet. Insgesamt wird ein Anreiz gesetzt, mehr Personen in der berufsbegleitenden Ausbildung zu beschäftigen. Die Aufstockung ist daher eine wichtige Maßnahme gegen den Fachkräftemangel. Der Leitungsschlüssel wird erneut verbessert: von derzeit 1:100 auf 1:90 ab dem 1. August 2019. Das bedeutet, dass dann die Kita-Leitung ab 90 Kindern für ihre Tätigkeit freigestellt wird. Bei weniger Kindern werden Zuschläge anteilig bei der Personalbemessung gewährt.
Die Frage von Zuzahlungen wird neu geregelt. Das betrifft zusätzlich vereinbarte, regelmäßige Zahlungen (nicht: Kosten für einmalige Ausflüge oder Veranstaltungen). Ziel der Regelung ist es, Eltern vor ungewollten, finanziellen Verpflichtungen zu schützen. Kitas werden öffentlich finanziert und sind ab dem 1. August 2018 gebührenfrei. Zuzahlungen sollen die Ausnahme darstellen.
Daher wird unter anderem festgelegt:
Zuzahlungen dürfen nur für besondere Angebote, die nicht die vom Land Berlin finanzierten Leistungen betreffen und die von den Eltern gewünscht werden, erhoben werden. Ausdrücklich unzulässig sind zum Beispiel Zahlungen für Aufnahmegebühren, Kautionen, Reservierungsgebühren, Freihaltegelder, Erstausstattungsbeträge und vergleichbare Zahlungen. Eltern können jederzeit einseitig die Vereinbarung kündigen, ohne den Kita-Platz zu verlieren. Für Eltern-Initiativ-Kitas können aufgrund ihrer besonderen Rechtsform abweichende Regelungen getroffen wer-den.
Die Höhe der Zuzahlungen muss angemessen sein. Zuzahlungen müssen bei der Senatsverwaltung spätestens einen Monat im Voraus angezeigt werden. Einzelheiten werden über die Leistungsvereinbarung oder in einer Rechtsverordnung geregelt.
Die Zuzahlungsregelungen werden ab dem 1. August 2018 wirksam. Die Umsetzung soll mit den Träger-verbänden unter Einbeziehung des Landeselternausschusses vereinbart werden. Falls keine Vereinbarung zustande kommt, kann eine Verordnung er-lassen werden. Vor deren Erlass werden die Träger-verbände sowie der Landeselternausschuss angehört.
Die Eigenbetriebe kooperieren künftig enger mit den Jugendämtern beim Nachweis freier Plätze. Es sollen dafür geeignete Verfahren vereinbart werden, z. B. Erstbelegungs- oder Zugriffsrechte auf freie Plätze in einem angemessenen Umfang.
Die Bedarfsprüfung von Amts wegen nach Vollen-dung des dritten Lebensjahres wird abgeschafft. Das entlastet die Familien und die Jugendämter.
Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Anmerkungen:
Das heute beschlossene Kita-Gesetz ist fraglos ein richtiger Schritt. Ein Gesetz allein hilft aber nicht gegen den Personalmangel. Ausgebildete Erzieher/innen fehlen überall. Im März 2017 berichtete der Tagesspiegel, dass 2.000 Kita-Plätze in Berlin nicht belegt werden können, weil Erzieher/innen fehlen. Bis 2020 braucht Berlin rund 4.800 neue Erzieher/innen, sagt die Senatsverwaltung. Eine ähnliche Notlage gibt es an den Schulen, wo Lehrer/innen fehlen. Die Bundesländer machen sich untereinander Konkurrenz, weil die Bezahlung sehr unterschiedlich ist. Und da der Mensch vom Gelde lebt, sucht er sich den Platz aus, wo er am besten verdient.
Der Fachkräftemangel hat einen schwunghaften Anstieg von so genannten „Sozialassistenten“ her-vorgerufen. Das sind Quereinsteiger, die zwei Jahre ohne berufsbegleitende Ausbildung an Kitas arbeiten können. „Das ist, als würde man unsere Kinder in ein Auto ohne Türen setzen und hoffen, dass sich alle gut festhalten können", sagte Katrin Molkentin, Vor-sitzende des Landeselternausschusses Kita der Berliner Morgenpost.
„Es sei überhaupt nicht geklärt, welche Aufgaben die Sozialassistenten übernehmen dürfen und welche nicht. Zwar sei der Einsatz von Quereinsteigern und Sozialassistenten auf eine Quote von 33 Prozent des Personalbestandes in einer Kita begrenzt, doch in der Früh- oder Spätbetreuung etwa könne es auch dazu kommen, dass eine solche nicht ausgebildete Kraft mit den Kindern allein ist“, schreibt die Morgen-post. Im Internet werden überall Sozialassistenten gesucht, sogar über ebay-Kleinanzeigen. Vermutlich werden bald Erzieherstellen versteigert.
„Wir suchen einen liebevollen Sozialassistenten m/w für eine 30-40 Stundenstelle in unseren Berliner Kindertagesstätten....“, steht in einer Anzeige. Und unter „Ho Ho Ho Kindergartenhelferinnen zur Unterstützung gesucht“ werden Interessenten die folgenden Fragen gestellt:
„Du hast keine Lust mehr, Bewerbungen zu schreiben? Du hast bereits Erfahrung in der Arbeit mit Kindern gesammelt? Du arbeitest in der Zeitarbeit und bist nicht wirklich glücklich? Du suchst jemanden, der an Dich glaubt? Hast Du auch nur eine Frage mit Ja beantworten können, dann solltest Du Dich bei uns bewerben. Wir suchen Dich als Kindergartenhelfer/in zur Unterstützung in einer familiären Kita in Berlin Steglitz. Dein Profil: Du hilfst den Erziehern/innen bei Betreuung der Kinder von 0 bis 6 Jahren. Du bist flexibel und hast das Interesse am Lernen noch nicht verloren. Du hast eine Vorbildung aus dem sozialen Bereich, z.B. Sozialassistent/in. Du bist belastbar und zuverlässig. Du spielst und singst gerne und bist kreativ.“ Geboten werden feste Arbeitsverträge und flexible Arbeitszeiten sowie ein überdurchschnittlicher Stundenlohn.“
Ich halte das für eine dramatische Entwicklung. Bildungssenatorin Scheeres beschwert sich, dass die Kitas „ihrer“ Eigenbetriebe sehr zurückhaltend mit der Beschäftigung von Sozialassistenten sind. Es soll Eigenbetriebe geben, die ausreichend Fachkräfte haben und keine Assistenten benötigen.
„Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Sozialassistenten nicht wie die anderen Quereinsteiger in den Kitas auch eine berufsbegleitende Ausbildung vom ersten Tag an absolvieren müssen", sagte Katrin Molkentin der Morgenpost. „Die Elternvertreterin fordert gemeinsam mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), dass die Sozialassistenten vor ihrem Einsatz in der Kita zumindest einen vierwöchigen Einführungskurs erhalten. Zudem sollen sie nach maximal einem Jahr parallel eine Erzieherausbildung beginnen.“ „Der Dachverband der Kita- und Schülerläden (Daks) hingegen äußerte sich zufrieden mit der Öffnung der Kitas für die Sozialassistenten. Die Erhöhung der Obergrenze von derzeit 25 auf 33 Prozent für Quereinsteiger würde den Trägern neue Spielräume angesichts der knappen Fachkräfte eröffnen, heißt es in einer Stellungnahme.“ Vor allem finanzielle, denn „für einen Sozialassistenten erhalten die Träger vom Land den gleichen Kostensatz wie für eine voll ausgebildete Fachkraft, obwohl das Gehalt deutlich geringer ist", sagte Doreen Siebernik von der GEW der Morgenpost. „Bestens behütet“ ist das Motto der Kitas. Der Hut kriegt Löcher.
Ed Koch
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