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Lizenz zum Geldrucken

geschrieben von: Redaktion am 25.05.2018, 07:23 Uhr
paperpress553 
Seit zwei Jahren gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Das hat offenbar kaum jemand mitbekommen. Nach einer zweijährigen Übergangs-zeit tritt diese Verordnung, die unser aller Daten schützen soll, heute in Kraft. In den meisten Unter-nehmen, Vereinen und Organisationen, die Daten ihrer Kunden und Mitglieder verwalten, sind längst nicht alle Formalien erfüllt. Zwei Jahre ließen die meisten verstreichen, ohne tätig zu werden. Und auch wir können uns nicht damit rausreden, erst vor ein paar Monaten von der DSGVO gehört zu haben.

Seit ein paar Wochen beschäftigt sich unser Büro damit, die Rückläufe der E-Mail- und Druckausgaben-Bezieher zu verarbeiten. Mehrfach haben wir alle angeschrieben und darum gebeten, schriftlich zu erklären, dass sie auch weiterhin paperpress zugemailt oder zugestellt bekommen möchten. Sehr er-freut waren wir darüber, dass sich – bis auf wenige Ausnahmen – tatsächlich alle Bezieher zurückgemeldet haben. Die letzten Mails trafen gestern ein und sicherlich finden wir auch heute noch Nachzügler im Posteingang.

Gleichzeitig war man damit beschäftigt, alle Werbe-Newsletter, die ungefragt täglich eingehen, endlich loszuwerden. Und diejenigen, die man abonniert hatte und weiterhin erhalten will, zu bestätigen.

Viele Absender haben es sich sehr einfach gemacht, und mitgeteilt, dass, wenn man nicht antwortet, dies als stillschweigende Zustimmung für eine weitere Belieferung betrachtet wird. Grober Verstoß, denn Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person stellen keine Einwilligung dar.

Die Datenschutz-Grundverordnung, die, wie gesagt, in der Europäischen Union gilt, ist eine Lizenz zum Gelddrucken. Allerdings nicht für die berüchtigten Abmahn-Anwälte, denn die DSGVO sieht vor, dass lediglich die Aufsichtsbehörden, unmittelbar Betroffene sowie gemeinnützige Vereine wie etwa die Verbraucherzentrale gegen mögliche Verstöße vorgehen dürften.

Gutes Geld werden jedoch die Datenschutzbehörden machen. Bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens sind als Strafe bei Verstößen vorgesehen. Da kämen etliche Millionen zusammen. Ob die Datenschutzbehörden gleich am Montag los-marschieren und Bußgelder verhängen, ist eher unwahrscheinlich. Davon, dass sie sich zeitnah auf den Weg machen, kann man allerdings ausgehen. Gut verdient an der neuen Verordnung haben schon im Vorfeld die Fachanwälte für Datenschutz. Wir haben natürlich auch bei einem Anwalt nachgefragt, um uns schlau zu machen. Für 500 Euro hätte es eine kleine Einführung in die Materie gegeben. Letztlich haben wir alle notwendigen Erkenntnisse bei einem Vortrag des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI) für 30 Euro erhalten.

So. Und nun? Natürlich ist es wichtig, dass unsere Daten geschützt werden. Werden sie das? Erhebliche Zweifel darf man haben, weil sich europaweit nicht alles wird überprüfen lassen. Und was ist mit den Daten, die weltweit unterwegs sind? Die Grund-verordnung verfolgt den richtigen Ansatz, ist aber viel zu aufwendig, zu umfangreich und zu schwer verständlich, vor allem für kleine Unternehmen oder Vereine. Ein Sportverein mit 500 Mitgliedern und elf hauptamtlichen Mitarbeitern, benötige einen Daten-schutzbeauftragten. Das kann allerdings nicht der Bruder des Vereinsvorsitzenden sein. Möglichst ein Externer. Der Markt der Datenschutzbeauftragten wird wohl exorbitant anwachsen. Kleine Unternehmen und Vereine können sich die Umsetzung der Verordnung überhaupt nicht leisten. Und besteht wirklich die Gefahr, dass der Sportverein „Rote Socke Weißen-see“ die Daten seiner 500 Mitglieder an irgendjemand verkauft oder sie missbräuchlich verwendet? Hier wäre eine Staffelung der Datenmengen sinnvoll gewesen.

Wirklich Sorgen machen muss man sich bei facebook & Co. Was war denn das für eine Vorstellung vor dem Europäischen Parlament? Kann man einem Mann wie Zuckerberg, dessen starre Gesichtszüge einer Totenmaske gleichen, vertrauen? Die EU und ihr Parlament haben eindrucksvoll bewiesen, dass sie weit davon entfernt sind, mit einer Stimme zu sprechen. Anstatt die Befragung vorzubereiten und die relevanten Fragen zusammenzufassen, so dass der überwiegende Teil des geplanten 90-Minuten-Auftritts von Zuckerberg für die Beantwortung der Fragen und Nachfragen verwendet werden kann, hat jeder der Fraktionsvorsitzenden erst einmal endlos von seinen Erlebnissen mit facebook geplaudert und wie toll oder weniger toll er diese Plattform findet. Die Profilierungssucht der Parlamentarier ließ letztlich nur wenige Minuten für Zuckerberg übrig. Zehn Minuten hätte man schon allein dadurch einsparen können, dass sich nicht jeder Abgeordnete bei dem Milchbubi dafür bedankte, dass sich seine Gnaden in die Niederungen eines ausländischen Parlaments begeben haben. Dass sich Zuckerberg an die EDSGVO hält, ist eine Hoffnung, mehr nicht. Ich freue mich auf den ersten Bußgeldbescheid an facebook.

Ed Koch

  
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