Hauptmenü
Online
Es sind 14 Besucher und 0 _MEMBER0 online..
Anmeldung
Sprachen
|
|
geschrieben von: Redaktion am 26.05.2018, 16:05 Uhr
paperpress553
|
Es ist eine Krise. Da lässt sich nichts beschönigen. Und von Ausreden und Hinhaltetaktik haben die Betroffenen Eltern und Fachkräfte in den Kindertages-stätten auch genug. Heute machte sich der Zorn Luft in einer Demonstration, an der laut Berliner Morgen-post rund 5.000 Menschen teilnahmen. „Vor allem junge Eltern und ihre kleinen Kinder nahmen an der Demonstration teil“, schreibt die Morgenpost. Die Kritik der Demonstranten richtete sich natürlich an den Senat. Beim ins Stocken geratenen Wohnungs-neubau hat der Regierende Bürgermeister einen „Steuerungsausschuss“ eingesetzt, der sich unter seiner Beteiligung am 12. April konstituierte. Damit ist der Wohnungsneubau zur Chefsache erklärt worden. Wie es scheint, muss die Kita-Problematik ebenfalls zur Chefsache erklärt werden, damit endlich etwas geschieht.
Die Berliner Morgenpost hat sich am 24. Mai im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe „Morgenpost vor Ort“ mit der Kita-Problematik beschäftigt. Drei Stunden lang wurde mit Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD), dem Neuköllner Jugendstadtrat Falko Liecke (CDU), dem Sprecher des Dachverbands der Kinder- und Schülerläden in Berlin, Roland Kern, der Mitorganisatorin der großen Kita-Demonstration am heutigen Sonnabend, Katharina Mahrt sowie der Schul- und Kita-Expertin der Berliner Morgenpost, Susanne Leinemann, diskutiert. Hajo Schumacher moderierte die Veranstaltung.
Wenig beruhigend war für die Anwesenden die Aus-sage von Sandra Scheeres, dass auch ihre Kinder bei vielen Kitas auf der Warteliste gestanden hätten. Das Kita-Thema sei ihr besonders wichtig, weil sie ausgebildete Erzieherin ist. Noch kein Konzept aus der Krise ist in der Aussage von Frau Scheeres erkennbar: „Wir können es nur gemeinsam schaffen, Kita-Träger, Bezirke und Land Berlin."
Deutlich wurde bei der Veranstaltung, dass es nicht so sehr um die Plätze, als vielmehr die Fachkräfte geht. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher tatsächlich fehlen, scheint nicht herauszufinden zu sein. Sind es 500, wie die Senatsverwaltung sagt, oder doch 2.000 oder 3.000? „Die Jugendverwaltung geht da-von aus, dass bis Ende des Jahres 2020 rund 5.500 zusätzliche Erzieher benötigt werden.“ Es macht die Sache nicht besser, dass der Fachkräftemangel nicht nur in Berlin existiert, sondern laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung, bundeweit 100.000 Erzieher gebraucht werden. Neuköllns Falko Liecke könnte in seinem Kita-Eigenbetrieb Süd-Ost sofort 70 Erzieher einstellen, wenn er sie denn fände. Die vielen Zahlen helfen wenig bei der Problemlösung. Es geht aber nicht nur um Zahlen, sondern auch um das Bezah-len. Wenn die Kinder angeblich unsere Zukunft sind, dann müssen die Erzieher auch ordentlich bezahlt werden. „Alle waren sich einig, dass die Gehälter zu niedrig sind und den Beruf unattraktiv machen.“ Was für eine neue Erkenntnis. „Zurzeit verdienen in Berlin Erzieher zwischen 2.800 und 3.300 Euro. Im Nach-barland Brandenburg sind es rund 400 Euro mehr.“ Dass es in beiden Bundesländern unterschiedliche Tarifverträge gibt, macht die Sache nicht einfacher. Politik ist aber dazu da, um Probleme zu lösen.
CDU legt Maßnahmenpaket vor
Während aus der Rot-Rot-Grünen Koalition vornehmlich „Man-müsste-könnte-sollte“-Äußerungen kommen, legt die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, und stellt ihren Antrag am kommenden Donnerstag im Plenum zur Abstimmung. Da jeder Beitrag wichtig ist, um die Krise lösen zu können, dokumentieren wir nachfolgend den CDU-Antrag in voller Länge.
Um auf langfristig, wie auch auf kurzfristig zu deckende quantitative Bedarfe im Kitabereich unter Wahrung der qualitativen Maßstäbe reagieren zu können, wird der Senat aufgefordert, folgende sieben Forderungen umzusetzen:
1. Sofortmaßnahme: unbürokratische Übernahme
privater Betreuungskosten
Das Land Berlin hat nach der Rechtsprechung des Berliner Verwaltungsgerichts private Betreuungskosten für die Eltern zu übernehmen, denen zurzeit nicht einmal durch die bezirklichen Jugendämter ein Platz zugewiesen werden kann. Ungeachtet dieser Rechtsprechung hat der Senat in einem Rundschreiben diesen Anspruch bis zum 31.7.2018 befristet. Diese Fristsetzung entspricht nicht der Rechtslage und erschwert den Eltern die Organisation einer privaten Betreuung unnötig. Daher wird der Senat aufgefordert, diese Befristung sofort aufzuheben. Die Übernahme privater Betreuungskosten muss allen Eltern unbürokratisch zugutekommen, die zurzeit keinen Platz in einer Kindertagesstätte oder einer Tagespflegestelle erhalten können und in deren Kitagutschein der vorgesehene Betreuungsbeginn bereits verstrichen ist. Zur Übernahme der Betreuungskosten muss die Vorlage des Kitagutscheins beim zuständigen Bezirksamt ausreichend sein. Eltern sollen künftig nicht mehr klagen müssen! Die Dauer des Bezugs muss dann allerdings enden, wenn ein Kitaplatz durch das zuständige bezirkliche Jugendamt nachgewiesen werden kann.
2. Sofortmaßnahme: Mobilisierung von Personalressourcen
Der Senat muss ab sofort ein Platzsicherungsprogramm auf den Weg bringen, damit alle bewilligten Plätze auch genutzt werden können. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, mehr pädagogisches Fachpersonal (ggf. wieder) für die Arbeit mit den Kindern zu gewinnen. Hierzu ist insbesondere zu prüfen,
• inwieweit es für Erzieherinnen und Erzieher, die in Teilzeit arbeiten, attraktiver werden kann, mehr Wochenstunden als bisher zu arbeiten,
• wie große Kitas motiviert werden können, Verwaltungskräfte zur zeitlichen Entlastung von Kitaleitungen und Erzieherinnen und Erziehern einzustellen,
• die Anrechnungsquote für qualifizierte Quereinsteiger in Ausnahmefällen für kleinere Kitaeinrichtungen zu flexibilisieren und
• welche weiteren Personalkapazitäten im Zuge einer Bedarfsprüfung geschaffen werden können.
3. Bessere Bezahlung für ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher
Die Vergütung für die Erzieherinnen und Erzieher muss schnellst möglich angepasst werden, spätestens zur nächsten Tarifverhandlung. Der Senat wird daher aufgefordert, bei den nächsten Tarifverhandlungen zum TVL – möglichst gemeinsam mit den beiden anderen Stadtstaaten Bremen und Hamburg – darauf hinzuwirken, dass die Vergütungen der Erzieherinnen und Erzieher dahingehend angepasst werden, dass eine Benachteiligung gegenüber Erziehern, die in den Bereich des TVöD fallen, nicht mehr erfolgt.
4. Mehr Plätze in der Kindertagespflege
Der Senat muss intensiv dafür werben, dass sich mehr Personen finden, die Kindertagespflegeplätze anbieten. Gerade Tagesgroßpflegestellen leiden unter steigenden Gewerbemieten und sich stark verknappendem Gewerbe-raum. Aber dies gilt nicht für Tagespflegestellen, die in eigenen Räumlichkeiten angeboten werden. Hier gibt es gerade für kleinere Tagespflegestellen mit bis zu drei Kindern noch viel Potential, das kurzfristig gehoben werden könnte. Für mehr Plätze in der Kindertagespflege wird der Senat aufgefordert, insbesondere folgende Änderungen der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege kurzfristig auf den Weg zu bringen:
• Die Betreuung in Kleingruppen ist zu erleichtern.
• Die Mietverträge für Tagesgroßpflegestellen sind durch die jeweiligen Standortjugendämter zu übernehmen und in der Folge die Miete direkt vom zuständigen Jugendamt an den Vermieter zu leisten, um die Arbeit der Tagespflegestellen zu er-leichtern. Zudem hat das Land dafür Sorge zu tragen, dass Gewerberäume der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zur Verfügung gestellt werden, da diese dringend gebraucht wer-den, um die Anzahl der Tagespflegestellen erhöhen zu können.
• Die Vergütung für Vertretungspersonal ist deutlich zu erhöhen, um wieder mehr Menschen zu finden, die bereit sind, Krankheits- oder sonstige Abwesenheitsvertretung zu übernehmen.
5. Umfassende Fachkräfteoffensive starten
Auch in den Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen herrscht, wie in allen pädagogischen Bereichen, ein extremer Mangel an qualifizierten Fachkräften. Daher muss der Senat seine Anstrengungen steigern, um
• mehr Schulabgängerinnen und Schulabgänger für die Erzieherausbildung zu gewinnen,
• Berliner Absolventen durch attraktive Arbeits- und Lebensbedingungen in der Stadt zu halten,
• weitere Fachkräfte aus anderen Bundesländern zu gewinnen und
• mehr qualifizierte Quereinsteiger zu gewinnen.
6. Ausbildungsvergütung über das „Gute-Kita-Gesetz“ finanzieren
Der Senat wird aufgefordert, im Zuge der Umsetzung des sog. Gute-Kita-Gesetzes, aus den für das Land Berlin zur Verfügung stehenden Mitteln, eine Ausbildungsvergütung für angehende Erzieherinnen und Erzieher zu finanzieren. Dieses Anliegen soll das Kernanliegen des Landes Berlin bei den anstehenden Verhandlungen mit dem Bund dar-stellen, um somit einen wesentlichen Anreiz zum Erlernen und Ergreifen des Erzieherberufs zu schaffen. Mit einer solchen Vergütung könnte auch schon in den Jahren der Ausbildung verdeutlicht werden, dass man die Arbeit der künftigen Erzieherinnen und Erzieher von Anfang an wert-schätzt.
7. Anreize für den Kitaplatzausbau erhöhen
Der Ausbau der Plätze muss dringend beschleunigt werden. Daher wird der Senat aufgefordert,
• die Kitaträger bei der Umsetzung von baulichen Maßnahmen gezielt zu unterstützen; dazu gehören u. a. Entbürokratisierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Verkürzung von Genehmigungsverfahren und auch Unterstützung bei der Immobiliensuche;
• die Kostenerstattung für den Kitaplatzausbau durch Freie Träger entsprechend des generellen Finanzierungsschlüssels durch das Land Berlin auf die künftig geltenden 95 % anzuheben; zur Zeit erhalten Freie Träger statt der mindestens an-fallenden Kosten von etwa 36.000 Euro pro neu gebautem Kitaplatz (vgl. Baukosten der in modularer Bauweise errichteten Kitaplätze) lediglich 20.000 Euro; eine Angleichung auf 95 % würde eine Erhöhung auf 34.200 Euro bedeuten.
Begründung:
Zu 1.: Von den ca. 170.000 bewilligten Kitaplätzen in Berlin sind zurzeit wegen des Fachkräftemangels mehr als 10.000 Plätze nicht nutzbar, wie die Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage Drs. 18/13494 ergeben hat. Das bringt viele Eltern in familiäre und finanzielle Bedrängnis, die im Vertrauen auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz nunmehr die Rückkehr in den Beruf oder die Aufnahme einer Arbeit gefährdet sehen. Das Verwaltungsgericht hat deshalb nach Klagen diesen Eltern einen Anspruch auf den Ersatz privater Betreuungskosten zuerkannt, damit sie sich selbst eine Betreuung für ihr Kind suchen können. Viele Eltern scheuen aber den Weg zum Rechtsanwalt und die damit verbundenen Kosten. Deshalb soll in Zukunft die Vorlage des Kitagutscheins mit verstrichenem Betreuungsbeginn ausreichend sein.
Zu 2.: Neben allen Anstrengungen, die zusätzlich benötigten Kitaplätze (in den nächsten Jahren zwischen 10.000 und 20.000) zu schaffen, muss der Senat auch dafür Sorge tragen, das vorhandene Potential an Plätzen in Kitas zu sichern, indem ausreichend und qualifiziertes Personal aktiviert wird. Da es ohnehin – unter anderem auch auf Grund verschiedener Vergütungen in Berlin und Branden-burg – schwierig ist, neues Personal zu rekrutieren, ist ein besonderes Augenmerk auf Qualifizierung und Aktivierung vorhandener Ressourcen zu richten. Hierbei sticht insbe-sondere das Potential heraus, das sich bei Teilzeitkräften daraus ergibt, dass die individuelle Arbeitszeit nach oben angepasst werden kann. Die entsprechenden Anreize hierfür sind durch den Senat zu setzen.
Eine weitere Möglichkeit ergibt sich daraus, dass ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher als Leiter einer Kita tätig sind, deren pädagogisches Potential demzufolge aber nicht genutzt werden kann, da sie mit administrativen Aufgaben beschäftigt sind. Sofern hier Mitarbeiter eingesetzt würden, die Verwaltungsaufgaben übernehmen, wären die ausgebildeten Erzieher in der Lage, in der Kita die entsprechen-den pädagogischen Aufgaben wahrzunehmen.
Zu 3.: Die Vergütung von Erziehern nach TVöD und TVL ist unterschiedlich; die nach TVL vergüteten Erzieher erhalten grundsätzlich eine niedrigere Vergütung. Dies benachteiligt im direkten Vergleich die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gegenüber den Flächenländern. Erzieher bevorzugen auf Grund der besseren Vergütung eine Tätigkeit im Umland der betroffenen Städte, was zu einer Ungleichverteilung der Arbeitskräfte führt. Um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen und die Stadtstaaten den Kommunen hin-sichtlich der Vergütung gleichzustellen, ist im TVL eine Regelung anzustreben, die eine vergleichbare Bezahlung von Erziehern in Land, Bund und Kommunen gewährleistet. Die wachsende Attraktivität des Erzieherberufs soll nicht nur mehr Menschen dafür gewinnen, diese Ausbildung zu ergreifen, sondern das Berufsbild in Berlin soweit stärken, damit keine weitere Abwanderung ins Umland stattfindet.
Zu 4.: Die Tagespflege ist ein wichtiges und ergänzendes Angebot in der Kinderbetreuung. Deshalb muss der Senat mehr Ressourcen in den Ausbau von Tagespflegestellen investieren. Diese haben seit 2013 um 101 Stellen ab- statt zugenommen, wie die Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage Drs. 18/13576 offenbart. Das bedeutet, dass die Potentiale der Tagespflege bei weitem nicht ausgeschöpft werden, sondern zunehmend verkümmern.
Zu 5.: Schon jetzt leidet der Kitabereich unter extremem Fachkräftemangel, der sich durch den stetigen Zuzug von Familien, dem Ansteigen der Geburtenrate und dem Renteneintritt vieler Erzieherinnen und Erzieher noch verstärken wird. Es bedarf daher einer umfassenden Fachkräfteoffensive, um den künftig noch steigenden Fachkräftebedarf für die Folgejahre sicherzustellen. Es wurden und werden neue Ausbildungsplätze geschaffen. Dieses erweiterte Ausbildungsplatzangebot muss auch ausgelastet werden.
Zu 6.: Eine der wesentlichen Hemmschwellen dafür, den Erzieherberuf zu ergreifen, ist die Tatsache, dass während der beruflichen Ausbildung – im Gegensatz zu vielen anderen, auch kaufmännischen Ausbildungen und Ausbildungen in der Verwaltung – keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Das Ziel muss sein, den Erzieherberuf auch in diesem Bereich anderen Berufsausbildungen gleichzustellen und eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Im Rahmen des sog. Gute-Kita-Gesetzes soll sich das Land Berlin daher dafür einsetzen, dass eine Finanzierung der Ausbildungsvergütung aus den zur Verfügung stehenden Mitteln erfolgt.
Zu 7.: In den folgenden Jahren sind weitere Anstrengungen zur Neuerrichtung von Kitaplätzen unerlässlich, da die Kinderzahl in Berlin stetig wächst. Außerdem gibt es Kin-der, die überhaupt keine Kita besuchen und deren Bildungschancen dadurch begrenzt sein können. Für die Neuschaffung von Plätzen sind daher vor allem höhere Kostenerstattungen an die Freien Träger, die ausbauen, unerlässlich. Denn 80 % der Berliner Kitaplätze werden von Freien Trägern gestellt. Diese haben ganz maßgeblich zum Kitaplatzausbau in den letzten Jahren beigetragen und dafür erhebliche Eigenmittel erbracht. Dies wird zunehmend schwierig. Auch deshalb gerät der Kitaplatzausbau ins Stocken. Denn die Kosten für die Schaffung eines Kita-platzes in modularer Bauweise werden vom Senat mit 36.000,- Euro angegeben; Freie Träger erhalten für die Schaffung eines Kitaplatzes aber nur bis zu 20.000,- Euro.
Auch die FDP hat sich des Themas angenommen. Die Kita-Leitungen sollen sich mehr um die pädagogischen Belange kümmern. Für die Verwaltung sollen kaufmännische Mitarbeiter eingestellt werden können. „Die FDP will die Schulpflicht auf das letzte Kitajahr auszuweiten und die Vorschularbeit in dieser Zeit intensivieren“, berichtet die Berliner Morgenpost. „Schließlich machen sich die Liberalen dafür stark, Kitas besser zu finanzieren. Auch nicht-staatliche Kitas sollten einen Zuschuss von 100 Prozent bekommen und nicht nur von 95 Prozent. Insbesondere müsse die tatsächliche Miethöhe berücksichtigt werden.“ FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja kritisierte, in Berlin müssten sich Eltern alles „erbetteln" – von der Hebamme über die Geburtsurkunde bis zum Kitaplatz. „Damit muss Schluss sein", sagte Czaja der Morgenpost.
Wie sagte Senatorin Sandra Scheeres auf der Mor-genpost-Veranstaltung? „Wir können es nur gemein-sam schaffen, Kita-Träger, Bezirke und Land Berlin." Vielleicht erweitert sie den Satz um „und mit CDU und FDP.“
Ed Koch
|
|
|
|
Anmeldung
Impressum
p a p e r p r e s s Ed Koch (Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt) Träger: Paper Press Verein für gemeinnützige Pressearbeit in Berlin e.V. Vorstand: Ed Koch - Mathias Kraft Postfach 42 40 03 12082 Berlin Email: paperpress[at]berlin.de PDF-Newsletter-Archiv: www.paperpress-newsletter.de
|