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Willkommen im Club

geschrieben von: Redaktion am 22.11.2018, 09:18 Uhr
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Was haben Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bur-kina Faso, Eritrea, Georgien, Guinea-Bissau, Ka-sachstan, Kambodscha, Kirgisistan, Kuba, Laos, Madagaskar, Moldau, die Mongolei, Nordkorea, Nepal, Russland, Sambia, Tadschikistan, Turk-menistan, Uganda, die Ukraine, Usbekistan, Viet-nam und Weißrussland mit Berlin gemeinsam?

Genau: Der 8. März ist gesetzlicher Feiertag. In Berlin auch ab 2019. Wichtige Themen bringt R2G halt in Windeseile durchs Parlament. Willkommen im Club der lupenreinen Rechtsstaaten. In der Volksrepublik China ist übrigens der Nachmittag arbeitsfrei, allerdings nur für Frauen. Quelle: Wikipedia

Sehen wir einmal von den vielen überflüssigen christlichen Feiertagen wie Oster- und Pfingstmon-tag etc. ab, haben Feiertage immer einen Bezug zum Land oder der Stadt. Der Reformationstag darf in Berlin natürlich nicht zum Feiertag erklärt wer-den. Das würde den Einzelhandel zurückwerfen. Denn an diesem Tage kommen unsere Freunde aus Brandenburg, weil – wie eine Frau aus Cottbus er-klärte, sie in Berlin Sachen kaufen könne, die es in Cottbus nicht gibt. Wie bitte? Sind die Regale der 85 Shops im Blechen Carré in Cottbus leer?

Alles, wofür der 8. März als „Tag der Vereinten Na-tionen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden“ steht, ist unbestritten. Ist aber dieses Zeichen, das SPD, Linke und Grüne in Berlin setzen wollen, in dieser Stadt besonders wichtig, wichtiger als an-derswo im Land oder der Europäischen Union?

Über den Ursprung des Internationalen Frauentages am 8. März gibt es zudem verschiedene Theorien und Deutungen. Unbestritten ist, dass die deutsche Sozialistin Clara Zetkin auf der Zweiten Internatio-nalen Sozialistischen Frauenkonferenz am 27. Au-gust 1910 in Kopenhagen die Einführung eines inter-nationalen Frauentages vorschlug, ohne jedoch ein bestimmtes Datum zu favorisieren. Die Auffassung, dass Lenin 1921 den 8. März zum „Internationalen Frauentag“ erklärte, ist umstritten. Richtig ist, dass zu Ehren der Rolle der Frauen in der Revolution auf der Zweiten Internationalen Konferenz kommunisti-scher Frauen 1921 in Moskau auf Vorschlag der bul-garischen Delegation der 8. März als internationaler Gedenktag eingeführt wurde. Bevor man sich auf den 8. März verständigte, wurde der Tag mal am 19. März, mal am 5. und mal am 12. Mai gefeiert. Der 8. März symbolisiert also kein Ereignis wie der 4. Juli in den USA oder der 14. Juli in Frankreich. Der 8. März ist zweifelsohne ein wichtiger Gedenk-tag, aber kein Feiertag für Berlin. Die Vereinten Nationen richteten erstmals 1975 eine Feier am 8. März aus. (Q: Wikipedia)

Es ist wirklich quälend, dass Berlin die wenigsten Feiertage hat. Darunter leiden wir alle. Statt es als positives Zeichen zu werten, dass unsere hochver-schuldete Stadt an den meisten Tagen des Jahres hart arbeitet, muss unbedingt ein weiterer Feiertag in den Kalender geschrieben werden. Was für ein Blödsinn. Das ist Populismus in Höchstform. Wen will R2G damit beeindrucken? Die Frauen? Die sind selbstbewusst genug, um den 8. März auch nach der Arbeit feiern zu können. Um endlich zu erreichen, dass Frauen und Männer für gleiche Arbeit gleichen Lohn bekommen müssen, braucht es in Berlin kei-nen arbeitsfreien Tag.

Frauen sind immer noch unterrepräsentiert in der Politik und in den Unternehmen. Man kann aber auch nicht so tun, als habe sich gar nichts getan in den letzten Jahrzehnten. Der Frauenanteil im Bun-destag beträgt 30,9%. Von 709 Angeordneten sind demnach 219 Frauen. Bei Linken und Grünen gibt es mehr Frauen als Männer in der Fraktion, bei der SPD sind es 64 Frauen zu 89 Männer. Großen Nach-holbedarf haben die Union, die FDP und die AfD.

Wie sieht es eigentlich mit den Frauenrechten und mit der Präsenz von Frauen in Politik und Wirtschaft in den Ländern aus, in deren Club wir uns nun selbst aufnehmen?

Wenn es schon unbedingt einen zusätzlichen Feier-tag in Berlin geben muss, dann sollte es einer mit einem bedeutenden historischen Bezug sein. Und da käme der 9. November in Frage, vor allem wegen der Vielschichtigkeit der Ereignisse an diesem Tag. Und wegen dieser sollte man gleich auf die Bezeich-nung Feiertag verzichten und ihn Gedenktag nen-nen.

Vernünftig ist auch der Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller, nämlich den 18. März zum Feiertag zu erklären. Der 18. März soll an die Ereignisse sowohl des Jahres 1848 (Märzrevolu-tion) als auch des Jahres 1990 (erste freie Volks-kammerwahl in der DDR) erinnern. Der 18. März gilt als das bedeutendste Datum der Revolution von 1848, mit der freiheitliche und demokratische Tradi-tionen in Deutschland begründet wurden. Und der 18. März 1990 steht für das Ende der Weiterexistenz der DDR und Wiedergewinnung der deutschen Ein-heit.

Erinnern wir zum Schluss an Artikel 3 Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichbe-rechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Darum sollte sich R2G kümmern.

Ed Koch

  
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