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Rekommunalisierung kommt nicht voran

geschrieben von: Redaktion am 11.04.2019, 09:36 Uhr
paperpress564 
Zurückzukaufen, was der Staat aus Geldnot einst verhökerte, ist immer schon ein schlechtes Geschäft gewesen. Man bekommt nichts zu dem Preis zurück, den man einst selbst aufs Etikett von Wohnungen und Energienetzte schrieb.

Gasnetz

Am 4. April bestätigte das Kammergericht das Urteil des Landgerichts im Berufungsverfahren zur Vergabeentscheidung im Berliner Gasnetzkonzessionsverfahren. „In der mündlichen Verhandlung ließ der Kartellsenat des Kammergerichts deutlich erkennen, dass er die erheblichen Zweifel an der Recht-mäßigkeit des Verfahrens und der Vergabeentscheidung teilt und die Entscheidung des Landgerichts bestätigt. Bei der Neuvergabe der Gaskonzession hatte die Senatsverwaltung für Finanzen als verfahrensleitende Stelle des Landes Berlin im Juni 2014 mitgeteilt, dass der Landesbetrieb Berlin Energie das beste Angebot abgegeben habe. Auf die Klage von GASAG und NBB verurteilte das Landgericht Berlin das Land Berlin schon im Dezember 2014, den Abschluss des Gaskonzessionsvertrags mit Berlin Energie zu unterlassen. Das Urteil wurde mit der fehlenden Bieterpersönlichkeit und Eignung des Lan-desbetriebs Berlin Energie sowie mit Verfahrens- und Auswertungsfehlern begründet.“ Soviel aus der Erklärung der GASAG.

Stromnetz

Auch das Berliner Stromnetz fällt nicht einfach so der landeseigenen Berlin Energie in die Hände. In einer Pressemitteilung der Stromnetz Berlin GmbH vom 10. April 2019 heißt es: „Die Senatsverwaltung für Finanzen hat uns am 11. März 2019 mitgeteilt, dass sie im Konzessionsverfahren Strom eine Auswahlentscheidung zugunsten des landeseigenen Bieters Berlin Energie getroffen hat und entsprechend beabsichtigt, mit Berlin Energie einen neuen Konzessionsvertrag abzuschließen. Wir bedauern diese Entscheidung sehr, da wir dem Land Berlin neben dem Konzessions- auch ein Kooperationsangebot auf Augenhöhe unterbreitet haben und der Berliner Senat unsere Bereitschaft zur Partnerschaft weiterhin ausschlägt. Nach eingehender Prüfung der Entscheidungsbegründung und der uns dazu von der verfahrensleitenden Stelle überlassenen Unterlagen sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass die Auswahlentscheidung rechtswidrig ist. Das Energiewirtschaftsgesetz sieht für diesen Fall vor, dass erkenn-bare Rechtsverletzungen innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen zu rügen sind und für den unterlegenen Bieter die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung besteht, sollte den gerügten Rechtsverletzungen nicht abgeholfen werden. Völlig unabhängig von der Entscheidung der Senatsverwaltung und der nunmehr zu erwartenden gerichtlichen Auseinander-setzung wird Stromnetz Berlin weiterhin eine hohe Versorgungsqualität im Berliner Verteilnetz sicher-stellen und die Digitalisierung und Modernisierung des Netzes im Interesse aller Kundinnen und Kun-den vorantreiben.“

Enteignung von Immobilienunternehmen

Am 10. April fand eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Enteignung statt Neubau?“ statt. Der Sprecher der Enteignungsinitiative, Rouzbeh Taheri, auch Verstaatlichungs-Lenin genannt, traf auf seinen schärfsten Widersacher, den Chef der „Deutsche Wohnen“, Michael Zahn.

Am Schluss der Veranstaltung machte Taheri deutlich, dass seine Initiative einen Systemwechsel, „eine andere Stadt“ will und gar kein Interesse da-ran hat, „sich mit den Wohnungskonzernen zu verständigen.“ „Es gibt nichts zu versöhnen“, sagte er. „Der Initiative geht es auch nicht um mehr Neubau, sondern vor allem um geringere Mieten für die, die schon hier wohnen.“ Damit ist die Initiative ja voll auf der Lompscher/Holm-Linie, die gerade viel Wasser auf ihre Mühle bekommen hat. Der Neubau von 6.000 Wohnungen in Blankenburg wurde auf 2021 verschoben. „Erst hat Lompscher den Anwohnern mit einer gänzlich falschen Kommunikation Angst vor dem Wohnungsbauprojekt gemacht und nun knickt sie vor den Geistern, die sie selbst rief, ein“, bewertet der designierte CDU-Chef Kai Wegener die Situation in Blankenburg gegenüber der Berliner Morgenpost.

Die Deutsche Wohnen hat derweil einen Sieg vor Gericht errungen. „In einem Einzelfall hat das Land-gericht eine Mieterhöhung für rechtens erklärt, die über dem Berliner Mietspiegel liegt. Der Richter berief sich dabei auf ein Gutachten.“

Und zum Schluss noch zwei Zitate aus der Diskussionsveranstaltung. Taheri drohte Zahn ganz offen: „Machen Sie noch fünf Jahre weiter, dann wird die Enteignung ihre kleinste Sorge sein.“ „Wir lassen uns nicht enteignen. Wir werden nicht enteignet“, wies Zahn die Attacke zurück. Man sei hier schließlich nicht in einer Bananenrepublik. Wenn ein Unter-nehmen sich an Recht und Regeln halte, dann sei es seit 70 Jahren durch das Grundgesetz auch geschützt.

In dieser Situation wäre es sehr wichtig zu wissen, wie SPD und Grüne zur Enteignung stehen. Sie suchen aber noch nach ihrer Meinung.

Ed Koch

Quelle Diskussionsveranstaltung: Berliner Morgenpost

  
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