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geschrieben von: Redaktion am 17.01.2020, 08:33 Uhr
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Die Vorstellung, wie es ist, plötzlich tot zu sein, beschäftigt die noch Lebenden verständlicher Weise im zunehmenden Alter. Der Tod ist allerdings eine Er-scheinung, die vor keinem Alter Halt macht. Sterben kann man in jedem Alter, durch Krankheit oder Unfall, auch ermordet werden ist nicht ausgeschlossen.
Nun haben die Mitglieder des Bundestages eine Entscheidung in Sachen Organspenden getroffen, die ich, ehrlich gesagt, nicht verstehe. Da ist ausgerechnet die Grüne Annalena Baerbock dafür, dass jetzige Verfahren beizubehalten, bei dem jeder ausdrücklich erklären muss, dass man ihm nach dem Tod Organe entnehmen darf, die andere Menschenleben retten. Die Grünen sind Spezialisten, wenn es darum geht, den Menschen etwas vorzuschreiben. Und ausgerechnet bei diesem Thema setzen sie auf Freiwilligkeit? Beim Anmeldung eines Autos, was nach Grünen Vorstellungen ohnehin in Zukunft kaum noch geschehen wird, oder bei der Ausstellung eines neuen Ausweises, sollen die Sachbearbeiter die Bürger ansprechen und auf die Möglichkeit der Organspende hinweisen. Was für ein Blödsinn. Das bringt nichts. Ärzte weisen ihre Patienten schon immer darauf hin, sich einen Organspendeausweis ausstellen lassen zu können. Mit welchem Erfolg? Mäßig. Nur 36 Prozent tragen einen Organspende-ausweis bei sich, obwohl 84 Prozent der Deutschen für Organspenden sind. Anspruch und Wirklichkeit kämpfen mit der Bequemlichkeit der Menschen, die zu faul sind, sich den Ausweis zu besorgen. Dabei ist es so einfach:
https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen.html
Der Christdemokrat Jens Spahn, dessen Partei eigentlich immer mehr für ein selbstbestimmtes Leben ohne allzu große staatliche Reglementierung ist, will, dass jeder mit der Organspende automatisch einverstanden ist, es sei denn, er hat ausdrücklich widersprochen. Die Mehrheit der Abgeordneten folgte Baerbock und nicht Spahn, und zwar deutlich: 432 zu 200. Damit steht Deutschland weiterhin isoliert in Europa da, denn in zwanzig anderen Ländern gilt die Widerspruchsregelung. Das führt dazu, dass wir in den Nachbarländern Organe ein-kaufen müssen, weil wir selbst nicht in der Lage sind, genügend eigene zu haben.
„Derzeit warten in Deutschland mehr als 9.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Mit Abstand am dringendsten gebraucht werden Nieren. Viele Erkrankte warten außerdem auf eine Spenderleber oder ein neues Herz. Bei dieser Zahl sind jedoch die Patienten nicht berücksichtigt, die zwar ein neues Organ bräuchten, aber nicht auf die Warteliste aufgenommen wurden. Laut DSO sind in Deutschland beispielsweise mehr als 90.000 Patienten aufgrund eines Nierenversagens dialysepflichtig. Nach Expertenschätzungen könnte etwa der Hälfte dieser Patienten mit einer Nierentransplantation geholfen wer-den, wenn die Wartezeiten auf eine Spenderniere kürzer wären. Derzeit beträgt sie acht Jahre.“
Quelle: tagessschau.de
Die Entscheidung des Bundestages ist für die vielen Betroffenen eine Katastrophe. Die 432 parteiüber-greifenden Abgeordneten haben vielen kranken Menschen eine letzte Hoffnung genommen.
In einem anderen Punkt bin ich mit dem Verhalten von Gesundheitsminister Spahn überhaupt nicht einverstanden. Er hat das Bundesinstitut für Arzneimittel, das ihm untersteht, angewiesen, Anträge auf Sterbehilfe pauschal abzulehnen. Es finden keine Einzelfallprüfungen statt. „Problematisch ist dieses Vorgehen vor allem deswegen, weil es einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig von 2017 widerspricht. Der Staat dürfe, so entschied das Gericht, ‚im extremen Einzelfall‘ einem unheilbar Kranken den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren, das diesem ‚eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht‘“. Quelle: Welt online
Darüber, ob Spahns Anordnung rechtens ist, wird nun heftig gestritten. Als einfacher Bürger ist man ständig bemüht, Politiker verstehen zu wollen. Menschen zu retten, indem man ihnen Zugang zu neuen Organen verschafft, ist ehrenwert. Wenn es aber darum geht, einen totkranken Menschen, der keine Chance auf Heilung hat, von seinem Leid zu erlösen, verweigert ein Christdemokrat diesen Akt der Menschlichkeit. Das ist nicht zu verstehen.
Ich bin ohnehin dafür, einen Anspruch darauf, wann man es selbst für richtig hält, aus dem Leben zu scheiden, gesetzlich zu verankern, und zwar nicht nur für totkranke Menschen. Wie viele alte Menschen gibt es, deren Existenz nur noch darauf beruht, auf den Tod zu warten. Sie haben weder Familie noch Freunde und Bekannte, eine Rente, die gerade mal zum Überleben reicht, aber nicht für eine Reise, auch nicht für einen Theater- oder Konzertbesuch. Sie haben nur noch einen Wunsch, nämlich abends schlafen zu gehen und morgens nicht mehr aufzuwachen. Sich selbst das Leben zu nehmen, ist ein unwürdiger Abgang. Über 9.000 Menschen nehmen sich in Deutschland pro Jahr das Leben, das sind deutlich mehr als durch Unfälle, Gewalttaten oder Drogen sterben. Denjenigen, die aus welchem Grunde auch immer, mit ihrem Leben abgeschlossen haben, sollte der Staat einen würde-vollen Abschied ermöglichen.
Ed Koch
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