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Hochzeiten sind zu emotional

geschrieben von: Redaktion am 09.05.2020, 07:21 Uhr
paperpress577 
Ja, Hochzeiten sind sehr gefühlsbetonte Veranstaltungen. Nicht nur bei den Royals schauen alle auf den Hochzeitskuss. Wie lang. Wie kräftig. Wie liebe-voll. Alles Indizien dafür, ob es eine gute Ehe wird, oder auch nicht. In Corona-Zeiten wird sich kein Paar öffentlich küssen. Dass die Beiden, wenn sie dann endlich allein sein, übereinander herfallen, werden alle noch so umfangreichen Verordnungen der Gesundheitsämter nicht verhindern können.

Zwar werden heutzutage Ehen nicht mehr für die Ewigkeit geschlossen, auch wenn das alle Beteiligten versichern, dennoch ist der Bund fürs Leben ein in vielerlei Hinsicht einschneidender Vorgang, nicht nur steuerlich. Da will man mit der Familie und den Freunden feiern. In unserer Serie „Bürgernahe Mitteilungen der Verwaltung“ beschäftigen wir uns heute mit einem Berliner Standesamt.

Die Hochzeit soll Mitte Mai stattfinden. Dem Braut-paar wurde vom Standesamt mitgeteilt: „Ab Montag, dem 11.5., sind bei Eheschließungen wieder zwei Trauzeugen und ein Fotograf zugelassen. Unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln wären max. vier weitere Gäste möglich. Die Erfahrungen der Kolleg/innen zeigen jedoch, dass die entscheidenden Verhaltensregeln in solch emotionalen Momenten ganz schnell vergessen sind. Folglich möchte man es vorerst bei der genannten Regelung belassen. Der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter habe Vorrang. Darüber hinaus beziehe sich die von Ihnen zitierte Norm auf den familiären und privaten Bereich. Auch wenn der Bezug zu Eheschließungen im Trauzimmer gegeben wäre, würde aus Sicht des Standesamtes die zwingende Notwendigkeit fehlen.“

Es ist nicht zu fassen, wie empathielos Verwaltungen in diesen Zeiten mit den Bürgern umgehen. Was soll den Standesbeamten passieren, wenn sich unter Einhaltung aller Vorschriften eine Hochzeitsgesellschaft in einem entsprechend großen Raum trifft? Offenbar legt dieses Standesamt die vom Senat beschlossenen Regeln nach eigenem Gutdünken aus. Was gilt, sind einzig und allein die vom Senat beschlossenen Regeln. Und in diesen heißt es unmissverständlich unter der Rubrik, was möglich ist:

„Veranstaltungen und Zusammenkünfte im privaten oder familiären Bereich von bis zu 20 Personen, sofern diese aus zwingenden Gründen erforderlich sind. Hiervon erfasst sind insbesondere die Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Personen, die Begleitung Sterbender, Trauerfeiern sowie Feierlichkeiten anlässlich von Taufen und Hochzeiten.“

Keine Hürde dürfte die Vorschrift sein, dass „sich die anwesenden Personen in eine Anwesenheitsliste einzutragen haben, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Diese Anwesenheitsliste ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsliste zu löschen oder zu vernichten.“ Warum soll die Liste vernichtet werden? Sie findet natürlich Eingang in das Hochzeitsbuch, in dem sich auch ein querformatiges Foto mit allen Teilnehmern befindet. Warum tragt ihr alle Masken, werden später die Kinder fragen. Das war im Jahre 2020 eben Mode.

Unabhängig von der geltenden Regelung, dass bis zu 20 Personen an einer Hochzeit teilnehmen können, gilt: „Ab dem 18. Mai 2020 sind abweichend vom Verbot … zudem Versammlungen im geschlossenen Raum im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes und Artikel 26 der Verfassung von Berlin von bis zu 50 Teilnehmenden unbeschadet der versammlungsrechtlichen Vorschriften zulässig, sofern die räumlichen Bedingungen es zulassen und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern sowie der Hygieneregeln … gewährleistet ist.“

Es ist dringend an der Zeit, dass sich gerade Stan-desämter mehr Gedanken darüber machen, was sie zulassen können, als was sie verbieten wollen. Notfalls befindet sich der Standesbeamte hinter einer Plastikwand, wie in allen Geschäften. Die Baumärkte haben geöffnet.

Ed Koch

P.S.: Wir bitten Sie, verehrte Leserinnen und Leser von Nachfragen, um welches Bezirksamt es sich handelt, abzusehen. Die Antwort fiel uns schon bei dem Artikel über ein Stadtentwicklungsamt schwer. Sie wissen ja: Ein Teil dieser Antwort könnte die Bevölkerung verunsichern. Vor allem in …


  
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