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geschrieben von: Redaktion am 30.10.2020, 07:42 Uhr
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Die Art des Vortrages von unserem Linken Kultur-Bürgermeister Klaus Lederer ist immer wieder erfrischend. Auf der Pressekonferenz nach der Senatssitzung sagte er gestern, dass man „so eine Nummer, wie wir jetzt machen, nicht nochmal machen kann.“ Die kommenden vier Wochen sollen genutzt werden, um neuerliche Einschränkungen zu vermeiden. Dennoch brauche man einen Plan B, weil niemand wisse, wie die Lage Ende November aus-sehe. Es müssen sichere Räume geschaffen werden. Er könne niemand vermitteln, warum er nicht eine Galerie besuchen könne, sich aber andere in Shop-ping-Malls herumtrieben. Dennoch trägt er die Maß-nahmen mit und verkündet mit einem gewissen Stolz den Berliner Sonderweg, dass „Kinder bis zwölf Jahre in festen Gruppen von maximal zehn Personen im Freien Sport betreiben dürfen.“
Auch über die Hilfsmaßnahmen müsse nachgedacht werden. Bei Solo-Selbständigen, die über schwankende Einnahmen verfügen, kann der November 2019 beispielsweise ein schlechter gewesen sein. Deshalb will sich Lederer dafür einsetzen, den Jahresmittelwert als Grundlage zu nehmen.
Klaus Lederer betonte in der Pressekonferenz mit dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller und Bürgermeisterin und Wirtschaftssenatorin Ramona Pop, die gute Zusammenarbeit der drei und schob gleich noch ein wenig Wahlkampf hinter-her, indem er sagte, dass er sich die Fortsetzung dieser Zusammenarbeit in dieser Konstellation auch nach den Wahlen 2021 wünsche. Er fügte aber gleich (ein wenig traurig scheinend) hinzu, dass Michael Müller nicht mehr dabei sein werde. Zu Müller gewandt sagte Lederer, „Du hast ja jetzt Deinen Wahlkreis.“ Lächelnd und leicht mit dem Kopf schüttelnd nahm Müller diese Bemerkung zur Kenntnis.
Die Betroffenheit wegen der Montag beginnenden Maßnahmen, war allen drei deutlich anzumerken. Ohne Kultur, Sport und Restaurantbesuche wird der November noch düsterer als er ohnehin schon ist. Müller wies aber darauf hin, dass es keine Beschränkungen beim Außer-Haus-Verkauf gebe. Wer will, könne sich nachts um vier eine Pizza bestellen. Die Pressekonferenz lief parallel zur Abendschau und konnte im Live-Stream verfolgt werden. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn sich die Abendschau live in die PK geschaltet hätte. Zum Nachschauen hier der im Tagesspiegel veröffentlichte Link.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/coronakrise-in-berlin-senat-verkuendet-teil-lockdown-ausnahmen-fuer-kinder/25655678.html
Am Sonntag um 10 Uhr tagt das Abgeordnetenhaus. Michael Müller wird dann eine Regierungserklärung abgeben und danach darf eifrig diskutiert wer-den, was die Parlamentarier in letzter Zeit ja schmerzlich vermisst haben.
Und hier in der Übersicht das, was ab Montag gilt. Also, Leute, am Wochenende nochmal alle Lieblingsgaststätten besuchen, damit sie sich ein finanzielles Polster zulegen und den November überleben können. Und ab der nächsten Wochen bitte auch den Außer-Haus-Verkauf in Anspruch nehmen.
Diese Regelungen gelten ab dem 2. November und sind bis zum 30. November 2020 befristet.
• Jede Person ist angehalten, die Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts auf das absolute Minimum zu reduzieren.
• Der Aufenthalt im öffentlichen Raum und im Innenraum ist nur allein oder mit Personen des eigenen Haushalts und zwei weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten o-der ein Haushalt plus ein weiterer Haushalt (maximal zehn Personen) erlaubt.
• Im öffentlichen Raum gilt diese Beschränkung nicht für Kinder bis zwölf Jahre aus ei-ner gemeinsamen Betreuungs- und Unterrichtsgruppe.
• Gaststätten dürfen nicht für den Publikums-verkehr geöffnet werden. Sie dürfen Speisen und Getränke zur Abholung und Lieferung anbieten. Für die Abholung sind geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung von Menschenansammlungen zu treffen. Von 23 Uhr bis sechs Uhr darf kein Alkohol verkauft werden.
• Kantinen dürfen öffnen. Zwei Personen dürfen an einem Tisch sitzen.
• Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Gedenkstätten und kulturelle Veranstaltungsstätten in öffentlicher und privater Trägerschaft dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Der Leihbetrieb von Bibliotheken ist zulässig.
• Vergnügungsstätten (Freizeitparks, Betriebe für Freizeitaktivitäten sowie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Betriebe) dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden, ebenso wie das Aquarium des Zoologischen Gartens Berlin sowie die Tierhäuser des Zoologischen Gartens und des Tierparks Berlin Friedrichsfelde.
• Fitnessstudios, Tanzstudios, Saunen, Dampfbäder, Thermen und ähnliche Einrichtungen sowie entsprechende Bereiche in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind geschlossen zu halten.
• Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt.
• Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 gleichzeitig Anwesenden sind verboten.
• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 gleichzeitig Anwesenden sind verboten. Unabhängig davon sind Konzerte, Theater , Oper und Konzerthausaufführungen, musikalische und künstlerische Darbietungen vor körperlich anwesenden Publikum einschließlich Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen, die dem Kultur , Freizeit und Unterhaltungsbereich zuzuordnen sind, verboten.
• Die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt und erotische Massagen sind untersagt. Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen.
• Die Öffnung des Einzelhandels ist nur unter Sicherung eines Mindestabstandes für eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche gestattet.
• Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege (Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, werden nicht für den Publikumsverkehr geöffnet bzw. dürfen keine Dienste anbieten. Dies gilt nicht für Friseurbetriebe sowie medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie.
• Professioneller sportlicher Wettkampfbetrieb in der Bundesliga und den internationalen Ligen bzw. vergleichbaren professionellen Wettkampfsystem darf im zulässigen Rahmen stattfinden, allerdings sind Zuschauen-de untersagt. Dies gilt nicht für die für den Spielbetrieb erforderlichen Personen. Der Amateursport wird ausgesetzt.
• Sport darf ansonsten nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln ausgeübt werden.
• Kinder bis zwölf Jahre dürfen in festen Gruppen von maximal zehn Personen im Freien Sport betreiben.
• Schwimmbäder sind für die Öffentlichkeit geschlossen.
• Weihnachts- und Jahrmärkte dürfen nicht öffnen.
Dass Schulen und Kitas geöffnet bleiben, steht nicht explizit in dieser Erklärung des Senats. In den Nach-richten des InfoRadios wurden weitere Punkte angesprochen, die zwar auch nicht in der Mitteilung stehen, aber dennoch gelten dürften.
Bibliotheken, Musik- und Volkshochschulen sowie die Außenbereiche von Zoo und Tierpark bleiben dagegen geöffnet.
Genießen Sie das vorerst letzte Wochenende in Freiheit!!!
Ed Koch
Die aktuellen Umfragen zum Wochenende
Civey-Umfrage online 2.999 Teilnehmende
Abgeordnetenhaus Berlin
CDU 23,2%
SPD 16,6%
Grüne 21,1%
FDP 5,6%
Linke 16%
AfD 9,6%
Bundestag – INSA 27.10.2020 – online 2.069 Teiln.
CDU/CSU 35,5%
SPD 14,5%
Grüne 17,5%
FDP 6,5%
Linke 7,5%
AfD 12,0%
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