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geschrieben von: Redaktion am 01.06.2007, 18:39 Uhr
paperpress545
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Die jugend- und familienpolitische Sprecherin der CDU-Abgeordnetenhausfraktion, Emine Demirbüken-Wegner befürchtet eine Verschlechterung der Versorgung behinderter Kinder durch die einkommensteuerliche Behandlung des Erziehungsgeldes. "Das Erziehungsgeld soll ab dem 01.01.2008 einkommensteuerpflichtig werden. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums zur Besteuerung von Kindertages- und Vollzeitpflege hervor. Durch die einkommensteuerrechtliche Behandlung wird ein Schaden für Familien und betreuungsbedürftige Kinder entstehen, aber auch für die Bezirke. Das ohnehin knappe Angebot für die Versorgung behinderter Kinder in der Vollzeitpflege wird sich weiter verschlechtern.
Damit die Pflegefamilie das Pflegekind intensiver betreuen kann, wird neben der Pauschale für den Lebensunterhalt ein Erziehungsgeld gezahlt. Für Kinder, die besonders geschädigt sind, wird nach Begutachtung ein erhöhtes Erziehungsgeld gezahlt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Pflegeeltern dem erhöhten Erziehungsbedarf des behinderten Kindes gerecht werden können. Dennoch sind bei Pflegekindern mit erweitertem Förderbedarf Pflegefamilien um ein Vielfaches preiswerter als eine Heimunterbringung.
Für Familien, die mehr als zwei Kinder mit erweitertem Förderbedarf aufgenommen haben, würde durch die geplante Steuerpflicht nun ein Teil des Erziehungsgeldes als Einkommen der Pflegeeltern angerechnet und besteuert werden. Gleiches gilt für Großpflegestellen. Erwerbstätige Ehepartner werden plötzlich zu nebenberuflich Tätigen mit allen arbeitsrechtlichen Folgen. Zudem wird in den meisten Fällen die Mitversicherung der Pflegekinder in den Krankenkassen der Pflegeeltern ausgeschlossen, womit zusätzliche Kosten von den Jugendämtern zu tragen wären.
Wir fordern den Senat deshalb auf, sich gegenüber dem Bundesfinanzministerium dafür einzusetzen, dass ein erhöhter Freibetrag von 36.000 Euro im Jahr angesetzt und der erweiterte Förderbedarf ganz aus der steuerrechtlichen Bemessungsgrundlage herausgenommen wird."
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