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geschrieben von: Redaktion am 17.08.2022, 07:46 Uhr
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Wie haben wir es genossen und genießen es noch, volle Open-Air-Konzerte, ob in Wacken oder bei Roland Kaiser in Dresden, bei den Rolling Stones oder Daniel Barenboim in der Waldbühne, ob mit der Echse in der Sommerbühne der ufaFabrik oder bei Klaus Hoffmann im Schloss Neuhardenberg. Auch in den Konzertsälen, wie bei Young Euro Classic, stehen alle Sitzplätze wieder zur Verfügung. Und auch auf dem Tempelhofer Feld geht’s wieder rund, wie zum Beispiel bei der Herz-Fahrt der PSD-Bank am 28. August oder dem Fest der Riesendrachen von STADT UND LAND am 17. September.
Genießen Sie alles, was Sie noch mitnehmen können, denn Herbst und Winter könnten traurig wer-den, denn der Mensch lebt nicht allein von einer warmen Wohnung, er braucht als Lebenselixier auch die Kultur!
Die Initiative #AlarmstufeRot weist eindrücklich darauf hin, was geschehen könnte. „Aufgrund des aktuellen Entwurfs zur Anpassung des Infektionsschutzgesetzes, besteht aus Sicht der Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft, ‚fwd:‘ erneut die erhöhte Gefahr, dass die Veranstaltungswirtschaft zum wirtschaftspolitischen ‚Koma-Patienten‘ gemacht wird.“
#AlarmstufeRot hat deshalb ein Schreiben an alle relevanten politischen Ansprechpartner des Bundestages versandt. In dem Schreiben heißt es:
Der aktuelle Entwurf zur Anpassung des Infektionsschutzgesetzes wird die Veranstaltungswirtschaft (sechstgrößter Wirtschaftszweig) wieder zum wirtschaftspolitischen „Koma-Patienten“ machen, der ohne erhöhtes Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfen nicht überleben kann. Unter der Metapher „Schneeketten“ wird den Bundesländern die Möglichkeit gegeben, Kapazitätsbeschränkungen, Masken- und Abstandspflicht bei Veranstaltungen einzuführen. Entscheidet sich Deutschland hier abermals für einen nationalen Sonderweg im europäischen Vergleich, werden wir Leitmessen – bei denen Deutschland bisher weltweit auf Platz 1 steht – an unsere Nachbarländer verlieren.
Allein die Option Kapazitätsbeschränkungen macht die Planung von Veranstaltungen unkalkulierbar – sie haben einen Vorlauf von mindestens sechs Monaten. Falls das Gesetz so in Kraft tritt, zeichnet sich akut ab, dass 65 Prozent der bereits beauftragten Veranstaltungen wieder storniert und keine neuen geplant werden. Gastgeber verzichten schlicht auf Veranstaltungen wie Messen, Konzerte und Weih-nachtmärkte, wenn sie nicht wissen, wie viele Teilnehmer dann kurzfristig zugelassen werden.
Der Flugverkehr bräche mit Kapazitätsbeschränkungen im Flieger sofort zusammen, da der Flug unwirtschaftlich würde. Das gleiche gilt für Veranstaltungen: Können Hallen nicht voll auslasten werden, wird es unwirtschaftlich. Der Verzicht auf Kapazitätsbeschränkungen muss für beide gelten.
Die Branche hat während der Pandemie über -70 Prozent Umsatzeinbruch und über -70 Prozent Eigenkapitalvernichtung erlitten. Die Veranstaltungen im Herbst und Winter sind – nach dem Auslaufen der Wirtschaftshilfen – überlebenswichtig für den Wirtschaftszweig mit über 100.000 Betrieben und über eine Million Erwerbstätigen.
Im Oktober 2020 und danach noch im Februar 2021 traf sich die Veranstaltungswirtschaft mit dem da-maligen Finanzminister Olaf Scholz. Nicht alle Be-triebe haben in der Pandemie überlebt. Jetzt geht es gerade ein wenig aufwärts und schon kommen die nächsten Hürden. Volle Klassenzimmer sind genau-so wichtig, wie volle Veranstaltungsstätten und aus-gelastete Flugzeuge. Kultur im Home-Office hat sich nicht bewährt.
Ed Koch
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