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geschrieben von: Redaktion am 20.01.2008, 09:47 Uhr
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Beschluss des Senats zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes
richtet sich gegen die Interessen der Beschäftigten
Hauptpersonalrat kritisiert Einschränkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Mit seinem Beschluss zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes hat der Senat von Berlin erneut gegen die Interessen der Beschäftigten in den Verwaltungen, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten und Be-trieben gehandelt. Die Einschränkung der Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen und im Zusammenhang mit IT-Verfahren sind aus Sicht des Hauptpersonalrates nicht zu akzeptieren. Anlässlich der Födera-lismusentscheidung ist es unverständlich, dass sich das Land Berlin auf eine 12 Jahre alte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holsteins bezieht, um die Verschlechterungen zu begründen.
Uwe Januszewski, Vorsitzender des Hauptpersonalrats: „Die Beschäf-tigtenvertretungen haben kein Verständnis, dass eine rot-rote Landes-regierung die Beteiligungsrechte, insbesondere bei Kündigungen und IT-Verfahren einschränkt und das Letztentscheidungsrecht der Eini-gungsstelle aufheben will. Mit seinem Gesetzentwurf fällt der Senat in ein Obrigkeitsdenken zurück, das nicht akzeptiert werden kann.“
Weiterhin kritisiert der Hauptpersonalrat besonders, dass Beschäftig-ten in prekären Arbeitssituationen, wie 1-Euro-Kräfte und ABM-Beschäftigte, weiterhin die vollen Beteiligungsrechte über die Perso-nalvertretungen verwehrt werden. Uwe Januszewski: „Zwar setze sich der Senat auf Bundesebene für Mindestlohn und Verbesserungen bei „Hartz-IV“ ein, doch „im eigenen Haus“ werden 1-Euro-Kräfte und ABM-Beschäftigte wie „Menschen 2. Klasse“ behandelt.“
Scheinbare Verbesserungen im Personalvertretungsgesetz, wie die Information über Wirtschafts- und Haushaltsplanung der Dienststellen, bleiben eine „leere Hülse“, da ein Mitspracherecht verwehrt wird. Der Hauptpersonalrat wird sich nunmehr in die parlamentarische Debatte einmischen und fordert die Regierungsfraktionen auf, dem Gesetzent-wurf des Senats nicht zuzustimmen.
Wie ferner vom Hauptpersonalrat zu erfahren war, haben sich die fristlosen Kündigungen aus „verhaltensbedingten Gründen“ seit 2001 um 300% erhöht. Zwischen 15 und 20 Fälle werden jetzt pro Jahr registriert. Dabei fällt auf, dass eine hohe Energie seitens des öffentli-chen Arbeitgebers bei der Überwachung der Mitarbeiter/innen einge-setzt wird, um noch so nichtige Anlässe für eine Kündigung zu nutzen.
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