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Beiträge: Klein Las Vegas in Tempelhof - Spielhöllen auf dem Vormarsch

geschrieben von: Redaktion am 19.02.2009, 14:36 Uhr
paperpress564 
2007 wurden nach Angaben des ifo Instituts in Deutschland insgesamt 113.450 Musik-, Sport- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Geld-Gewinnmöglichkeit abgesetzt; 17,7 % mehr als im Jahr 2006. Für die wichtigste Produktgruppe, die Unterhaltungsautomaten mit Geld-Gewinnmöglichkeit, meldete die Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) 113.154 Neuzulassungen. Und auch eine andere Zahl ist in diesem Zusammenhang zu nennen: Untersuchungen zufolge weisen in Deutschland rund 250.000 Personen Anzeichen von Glücksspielsucht auf, Tendenz steigend.
Wer heute einmal vom U-Bahnhof Westphalweg in Mariendorf aus einen Spaziergang in Richtung Platz der Luftbrücke unternimmt und dabei auch aufmerksam in die Seitenstraßen des Mariendorfer- und Tempelhofer Damms schaut, wird feststellen: Hier entwickelt sich eine Einkaufsstraße zu Klein-Las Vegas.

Im Abstand von 100 bis 200 Metern reiht sich eine Spielhölle oder ein Wettbüro an das andere. Und die nächsten Spielhöllen sind bereits im Entstehen. Ob an der Ecke Mariendorfer Damm / Eisenacher Straße oder nach paperpress vorliegenden Informationen im ehemaligen Porzellan-Laden Bauch am Platz der Luftbrücke, entstehen bereits die nächsten Spieltempel. Fast alle Bezirke verzeichnen eine enorme Antragsflut. In Tempelhof-Schöneberg hat sich die Zahl der Anträge auf das Betreiben einer Spielhalle binnen eines Jahres verdoppelt.

Tempelhof- Schönebergs Baustadtrat Bernd Krömer (CDU) sieht keine Handhabe, sie zu versagen. Er führte in der Berliner Morgenpost vom 19.2.2009 aus, dass er eine Ansiedlung nur verhindern könne, wenn es bereits eine „unziemliche Häufung" von Spielhallen gäbe. Und fügte ferner hinzu: „Auch in einem Wohngebiet dürften keine Spielotheken entstehen”.

Offensichtlich geht er mit verschlossenen Augen den Tempelhofer- und Mariendorfer Damm entlang. Denn es hätte ihm seit längerer Zeit auffallen müssen, dass es dort eine „unziemliche Häufung” von Spielhallen gibt.

Wenn sich nun Baustadtrat Bernd Krömer auf die gesetzliche Position zurückzieht und keine rechtliche Handhabe zur Verhinderung der Spielhallen sieht, dann ist dies das Eingeständnis von früheren Versäumnissen. Bereits mit der Entscheidung für den Hafenausbau war klar, dass sich die angrenzenden Einkaufsstrassen sicherlich nicht zu ihrem Vorteil entwickeln würden. Den Nutzungsausschluss rechtfertigende besondere städtebauliche Gründe, d.h. nutzungsstrukturelle Gründe, wie - die Gefahr der Verdrängung von Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben, - die Gefahr eines Attraktivitätsverlustes oder eine Minderung der Leistungsfähigkeit des Versorgungszentrums (Reduzierung der Angebotsvielfalt), - die wesentliche negative Beeinträchtigung oder Veränderung des Gebietscharakters in seinem zentralen Versorgungsangebot, sind hier inzwischen deutlich feststellbar. Warum hat man nicht schon vor längerer Zeit alle rechtlichen Mittel in Bewegung gesetzt, dieses Gebiet vor der Überflutung mit Spielhöllen und somit vor dem weiteren Verfall zu schützen?

Zugegeben, die Möglichkeiten nach der BauNVO, durch einfache Textbebauungspläne Vergnügungsstätten oder Spielhallen nachträglich in beplanten Gebieten auszuschließen, bestehen in Berlin nur dort, wo bereits Bebauungspläne unter der Geltung der BauNVO aufgestellt worden sind. Solche Textbebauungspläne sind dagegen nicht durch einfache Änderung des übergeleiteten Berliner Planungsrechts, insbesondere des Baunutzungsplans, möglich. Der Ausschluss bestimmter Nutzungen durch Planung nach § 1 Abs. 4-9 BauNVO bezieht sich nur auf die Nutzungstypen der BauNVO. Um von den Ausschlussmöglichkeiten Gebrauch machen zu können, müssen die betreffenden Flächen hinsichtlich der Art ihrer baulichen Nutzung neu beplant, d.h. einem der Baugebiete der BauNVO unter Ablösung der Baugebietsfestsetzungen nach der Bauordnung Berlin 1958 zugeordnet werden.

Wenn aus Klein-Las Vegas nicht Groß-Las Vegas werden soll muss jetzt gehandelt werden, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

Andreas Schwager

  
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