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Kinderrechte in der Berliner Verfassung verankert

geschrieben von: Redaktion am 14.03.2010, 11:18 Uhr
paperpress578 
Berlin sichert künftig allen Kindern Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung per Landesverfassung zu. Das Abgeordnetenhaus nahm am 12. März 2010 mit der nötigen Zweidrittelmehrheit die neu gefassten Kinderrechte in die Berliner Verfassung auf.
Damit werde klargestellt, dass sowohl Eltern als auch der Staat ihre Entscheidungen am Kindeswohl ausrichten müssten, hieß es. Nur die FDP lehnte den entsprechenden Antrag ab, da eine Verfassungsänderung allein verwahrlosten Kindern nichts nutze. Die Verfassung wird um folgende Sätze ergänzt: „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes als eigenständige Persönlichkeit und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen." Die CDU sprach von einem „reinen Placebo-Effekt", der lediglich der Gewissensberuhigung diene. Eine Verfassungsänderung allein mache noch keine kinderfreundliche Stadt aus. Die CDU-Fraktion teile jedoch das Ziel des Antrages und unterstütze ihn daher.

Quelle: Berliner Morgenpost

Am 12. März erklärte Elfi Jantzen, die familienpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen: „Das Berliner Abgeordnetenhaus wird heute ein deutliches Signal für eine kinderfreundlichere Gesellschaft setzen. Kinderrechte sollen in die Verfassung eingebracht werden. Einen entsprechenden Antrag unterstützen neben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch die Fraktionen von SPD, Die Linke und CDU. Wir haben damit ein wesentliches Ziel für diese Legislaturperiode erreicht: In der Berliner Verfassung werden die Kinderrechte verankert.

Die Regelung geht uns allerdings nicht weit genug. Auch das Recht auf Bildung und auf altersgemäße Beteiligung sowie die Vorrangstellung des Kindeswohls möchten wir in der Verfassung haben. Das findet aber keine Zustimmung bei den anderen Fraktionen.

Kinderrechte allein auf dem Papier reichen aber nicht aus. Sie müssen als Querschnittsaufgabe auch im Alltag, beim Städtebau und etwa bei der Verkehrsplanung oder in Schulen eine größere Rolle spielen.“

Es ist immer wieder unbegreiflich, wie schwer sich die Politik mit den Rechten von Kindern tut. Bei jeder Gelegenheit wird zwar betont, dass die „Kinder unsere Zukunft“ seien, in diese Zukunft zu investieren, scheint aber große Probleme zu verursachen. Ja, ich weiß, wie viel Geld in die frühkindliche und auch spätere Bildung von Kindern gesteckt wird. Wenn es aber um „Kinderlärm“ geht oder darum, elementare Rechte für Kinder verfassungsmäßig zu verankern, dann wird es schwierig. Genauso wie bei den unsäglichen Hartz IV-Sätzen, wo Kinder weniger Wert als Erwachsene sind, und deshalb auch weniger Ansprüche hätten. Das muss sich jetzt verändern, gut. Aber große Aktivitäten mache ich derzeit in diesem Punkte nicht aus.

Es ist bekannt, wem die Hartz IV-Sätze zu verdanken sind und wer bei deren Festlegung über die Bedürfnisse von Kindern sehr wenig nachgedacht hat. Dass es nun CDU/CSU und FDP obliegt, den Schaden, den SPD und Grüne angerichtet haben, zu beheben, ist fast zum Lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

Ed Koch

  
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