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Neuerscheinung zum Recht der Berliner Verwaltung

geschrieben von: Redaktion am 24.05.2012, 22:07 Uhr
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In diesen Tagen ist die 3. (überarbeitete und aktualisierte) Auflage der Veröffentlichung „Das Recht der Berliner Verwaltung“ von Prof. Dr. Andreas Musil (Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam) und Sören Kirchner (Senatsrat in der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) erschienen. „Das Buch hat sich mittlerweile auf dem Berliner Markt etabliert, auch für die Arbeit von Verwaltungen und Gerichten ist es eine feste Größe geworden“ (Vorwort). Diese Selbsteinschätzung teile ich, die Publikation ist ihre 24,95 Euro allemal Wert. Nachstehende „Appetithäppchen“ mögen zur Überzeugung der Leserschaft beitragen…

Bei einer kritischen Betrachtung des vorliegenden Werks sollte der Blick nicht auf den Informationsbedarf von Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlungen, ja insgesamt von Beschäftigten der Bezirksverwaltungen, verengt werden. Zielgruppe dieser Publikation sind vielmehr Studierende, Rechtsreferendare und Praktiker, mithin ein Kreis von Personen, der über den unmittelbaren Tellerrand der zweiten Verwaltungsebene Berlins deutlich herausragt. Folgerichtig wird insoweit nach der Voranstellung eines Kapitels zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen eines Stadtstaates an sich sowie einer historischen Einführung der Bildung von Groß-Berlin, der organisations-strukturellen Beschreibung der Situation zur Nazi-Zeit sowie der (Auseinander)-Entwicklung nach 1945 neben dem Recht der Berliner Bezirksverwaltung das der gesamten Exekutive (also einschließlich der Hauptverwaltung) abgehandelt. Hinzu treten ergänzend interessante Ausführungen u. a. über die Einnahmewirtschaft und das Haushaltswesen, die den Charakter Berlins als kreisfreie Stadt, die zugleich Bundesland ist, herausstellen. Das erweitert die Erkenntnis auch bei Fachkräften der Bezirksverwaltungen sowie haupt- und ehrenamtlich Aktiven und Interessierten in der Kommunalpolitik.

Sodann folgt ein ausführliches 2. Kapitel zur Rechtsstellung der Bezirke, die den grundlegenden verfassungs- und einfachgesetzlichen Rahmen für ihr Handeln aufzeigt: Die beschränkten Handlungskompetenzen werden „schonungslos“ aufgelistet, betont wird aber die Bestandsgarantie der Bezirke. Eine Entsprechung mit der gemeindlichen Allzuständigkeit wird diskutiert, jedoch letztlich verworfen; die bezirkliche sei mit der kommunalen Selbstverwaltung „kaum“ zu vergleichen (Rz. 63). Die maßgebende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes vom 19. Oktober 1992 (VerfGH 36/92) wird zitiert. An dieser Stelle hätte „Seperatisten“ sicherlich der Hinweis auf die dazu abweichende Richtermeinung gefreut.

Die sich anschließenden Ausführungen über den Aufbau der Berliner Verwaltung, die Aufgabenverteilung, wichtige Verfahrensvorschriften und insbesondere die (Bezirks-)Aufsicht schnitzen dann die Späne der konkreten Handlungskompetenzen aus dem Holz der Gesamtexekutive. Wer sich (auch in der interessierten Öffentlichkeit) Kenntnisse aneignen will, um Interessen wahrzunehmen und Einfluss auszuüben, kommt an dieser Darstellung nicht vorbei.

Einen wichtigen Kern des Werks bilden (natürlich) die Regelungen über die „kommunalverfassungsrechtlichen“ Abläufe in den Bezirken, denen das entspre-chende Normengeflecht in den Flächen-(bundes)-ländern gegenüber gestellt werden. Hier finden sich Informationen über die Gremien der Bezirksverordnetenversammlung, die Kompetenzen, alles Wichtige zum Bezirksamt sowie eine Darstellung der direktdemokratischen Einflussmöglichkeiten der Einwohnerschaft.

Flankiert werden diese Grundlagen (nach dem bewährten Muster der Vorauflagen) überwiegend mit Fallbeispielen aus der Praxis. Um einen aktuellen Bezug zu gewährleisten, haben sie die Autoren teilweise abgewandelt. So taucht, hier beispielhaft erwähnt, eine verfassungsgerichtliche Wahlanfechtung einer rechts-extremen Bürgerpartei auf, die in einem Bezirk unter 3 v. H. blieb (Fall 1: Sperrklausel). Leider fehlt der wichtige Hinweis, dass bei der Berechnung des Mindeststimmenanteils auf den der insgesamt abgegebenen, nicht nur auf den der gültigen Stimmen abzustellen ist. Ein Verweis auf die ganz frische Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Landes (gescheitertes Wahlprüfungsverfahren der NPD in Neukölln) im Beschluss vom 24. Januar 2012 (150/11) war dagegen wegen des Drucktermins offensichtlich nicht mehr möglich. Musil/Kirchner kommen zum Ergebnis, eine solche Wahlanfechtung sei unzulässig und unbegründet. Würde es sich um eine verfassungswidrige Verfassungsregelung handeln, müsste vielmehr ein Aus-setzungs- und Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht gefasst werden. Ob diese Auslegung im Lichte eines noch nicht abgeschlossenen Verfahrens (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 2011 [155 A/11], Tierschutzpartei in Schöneberg) Bestand haben wird?

Die Publikation legt ihren Schwerpunkt (natürlich) auf juristische Ausführungen, ist jedoch keine Paragrafenkommentierung, die die gesetzlichen Vorschriften nacheinander abhandelt. Die Erläuterungen und Auslegungen der einschlägigen Normen über die Berliner Verwaltung werden vielmehr in den jeweiligen Sachzusammenhang gestellt. Deshalb ist sie besonders geeignet, sich einen systematischen Überblick zu verschaffen. Im Hinblick auf die Breite der Themenstellung, die im Format einer rd. 300 Seiten umfassenden Darstellung erfolgt, ist die Beantwortung „jeder“ Frage zu organisations- und verfahrensrechtlichen Problemen selbstverständlich nicht zu erwarten. Das Werk bietet jedoch mittels Fußnoten, Quellenangaben und ausführlichen Literaturhinweisen genug Möglichkeiten, die den weiteren „Forschungsdrang“ befriedigen. Ein Handbuch für alle Lebenslagen eines Kommunalpolitikers ist es fraglos nicht und kann es im Hinblick auf komplizierte Rechtsmaterien, die sich mitunter erst auf den zweiten Blick erschließen, auch nicht sein. Die Publikation enthält jedoch ein Stichwortverzeichnis von immerhin acht Seiten - von A wie Abgabenhoheit bis Z wie Zweckverband; zu einem Lexikon für die in der laufenden Sitzung auftretenden Probleme wird sie dadurch zweifelsfrei nicht. Zur lösungsorientierten Aufbereitung verfahrensrechtlicher (politischer) Fragen sollte diese Veröffentlichung im Bücherschrank u. a. der Fraktion allerdings nicht fehlen. Nehmen es die Kolleginnen und Kollegen dann zu gegebener Zeit auch zur Hand und „stöbern“, kann eine politische Initiative zumindest nicht am normativen Rahmen scheitern…

Musil/Kirchner, Das Recht der Berliner Verwaltung, Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg 2012, ISBN 978-3-642-25883-1

Peter Ottenberg
leitet das Büro der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin und ist (nebenamtlich) Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft „Rat der Vorsteher/innen“

  
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