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Berlin steht bei Freistellung für Ehrenamt bundesweit alleine da

geschrieben von: Redaktion am 21.01.2018, 08:07 Uhr
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Berlin ist das einzige Bundesland, in dem es keine verbindliche Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit gibt. Das muss sich ändern, fordert der Landesjugendring Berlin von der Politik im Rahmen der Kampagne „EA-TEAM: Mission gutes Ehrenamt“. Im Fall einer Freistellung soll außerdem der Ausfall aus Landesmitteln erstattet werden. „Ehrenamt und Ausbildung unter einen Hut zu bringen kann zeitlich wie emotional ganz schön anstrengend sein“, sagt Rachel, die zurzeit eine Ausbildung zur Zierpflanzengärtnerin macht und ehrenamtlich im Landesvorstand der Berliner Falken aktiv ist. „Ich musste mich zum Beispiel schon öfter gegenüber meinem Arbeitgeber für mein ehrenamtliches Engagement rechtfertigen.“ Beispiele wie Rachel gibt es in Berlin viele. Jugendliche, die sich ehrenamtlich für andere in Jugendverbänden einsetzen, haben in der Hauptstadt kaum Möglichkeiten, verbindlich von Schule, Ausbildung, Hochschule oder Beruf freigestellt zu werden.

Schuld daran ist die Freistellungsregelung im Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. § 10 Ehrenamtliche Jugendarbeit (1) Personen, die ehrenamtlich in förderungswürdigen Verbänden oder Organisationen der Jugendarbeit tätig sind und ihre Befähigung hierfür nachgewiesen haben, soll von ihrem Arbeitgeber ein Sonderurlaub für leitende und helfende Tätigkeiten, die dem Zweck der Jugendarbeit nach § 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch dienen, gewährt werden. (2) Der Sonderurlaub soll bis zu zwölf Arbeitstagen im Kalenderjahr gewährt und höchstens auf drei Veranstaltungen jährlich verteilt werden. Er ist nicht auf das nächste Jahr übertragbar.

Die Soll-Regelung muss durch eine Muss-Regelung ersetzt werden, fordert der Landesjugendring im Rahmen seiner Kampagne „EA-TEAM: Mission gutes Ehrenamt“ von der Landespolitik.

„Berlin steht mit seiner Regelung für Sonderurlaub für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit bundesweit alleine da“, sagt Landesjugendring-Geschäftsführer Tilmann Weickmann. „Andere Bundesländer sind da weiter: häufig erstattet das Land dem Arbeitgeber sogar Verdienstausfälle.“ Das fordert der Landesjugendring auch für Berlin: Wenn Engagierte freigestellt werden, muss dem oder der Arbeitnehmer/in der Verdienstausfall, oder bei bezahlter Freistellung dem Arbeitgeber der Aufwand aus Landesmitteln erstattet werden. In den meisten Bundesländern gilt es als besonders wichtig und förderungswürdig, Arbeitnehmer/innen zur Mitwirkung in der Jugendarbeit freizustellen – offenbar jedoch nicht in Berlin.

Ohne das ehrenamtliche Engagement vieler Tausend Menschen in unserer Stadt würde wenig laufen, ob in der Kultur, dem Sport oder der Jugendarbeit. Auch zahlreiche Veranstaltungsprojekte könnten ohne Ehrenamtliche überhaupt nicht stattfinden, nehmen wir nur als ein Beispiel von hunderten das Amateur-band-Festival „Rocktreff“ in Mariendorf, bei dem rund 100 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer tätig sind.

Das Ehrenamt an sich findet ohne Vergütung und in der Freizeit statt. Die Ausübung des Ehrenamtes an Stelle der Tätigkeit im Betrieb kann m.E. nur in Ausnahmefällen greifen. Wenn jemand ehrenamtlich ein gemeinnütziges Projekt unterstützt, das ihn beispielsweise eine Woche lang zeitlich bindet, ist es notwendig, dem Betreffenden dafür frei zu geben, unter Fortzahlung seines Gehalts. Das ist ein gesellschaftlicher Beitrag, den man den Unternehmen abverlangen kann, ohne dass sie Schaden nehmen. Bei kleineren Unternehmen ist eine Erstattung der Kosten durch den Ausfall des Mitarbeiters sinnvoll.

Die Soll-Regelung durch eine Muss-Regelung beim Sonderurlaub zu ersetzen, wie es der Landesjugendring fordert, ist notwendig, weil vielen Unternehmensleitungen ehrenamtliches Engagement ihrer Beschäftigten völlig egal ist. Die Anzahl der freizustellenden Tage ist auf zwölf begrenzt, was für die Unternehmen zu verkraften sein müsste. Eine entsprechende Bescheinigung der gemeinnützigen Vereine und Organisationen muss ausreichend sein, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.

Die Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes ist Sache des Senats. Andererseits darf nicht in den Hintergrund rücken, dass man von der Ausübung eines Ehrenamtes innerlich überzeugt sein muss, ohne gleich zu fragen „Was bekomme ich dafür?“ Dass finanzielle Aufwendungen des Ehrenamtlichen erstattet werden können, ist völlig in Ordnung. Nicht jeder gemeinnützige Verein kann sich dies aber leisten. So gehört zum Ehrenamt häufig neben dem zeitlichen auch das finanzielle Engagement. Das muss man wissen, sonst kann man es sein lassen.

Ed Koch (Quelle: Landesjugendring Berlin)

  
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