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Wasser marsch!

geschrieben von: Redaktion am 19.11.2020, 07:53 Uhr
paperpress583 
Wer will, kann Corona so lange leugnen, bis er sich selbst auf der Intensivstation befindet. Und natürlich kann er auf das Anschließen an ein Beatmungsgerät verzichten und sich lieber mit Grippostad behandeln lassen. In unserem Land ist jeder Herr, Frau natürlich auch, über sein/ihr eigenes Tun und Leben. Und wer will, kann auch 22.600 Neuinfektionen innerhalb der letzten 24 Stunden, 5.000 mehr als gestern, als Fake-News abtun. Natürlich ist es eben-so jedem freigestellt, bei den 13.300 Toten in Zweifel zu ziehen, ob sie mit oder an Corona oder so-wieso gestorben wären.


Ich bin nicht mit allen Maßnahmen einverstanden, die die Politik zur Bekämpfung der Pandemie verhängt. Dass Corona kein auf Deutschland begrenztes Problem darstellt, sondern weltweit wütet, müsste inzwischen aber jeder mitbekommen haben. Als guter Demokrat erkenne ich Spielregeln an. Verordnungen und Gesetze haben die zu beschließen, die dafür gewählt wurden. Wenn mir etwas nicht passt, kann ich klagen. Nicht selten haben Klagen von Bürgern gegen die Maßnahmen der Regierung Erfolg.

Darüber, ob eine Mund-/Nasen-Bedeckung schützt oder nicht, bin ich nicht mehr bereit zu diskutieren. Weltweit besteht Konsens in dieser Frage. Anders als bei vielen Verstößen gefährdet man sich als Maskenverweigerer nicht nur selbst, sondern auch andere. Und da hört der Spaß auf.

Auf früheren Demonstrationen war das Vermummungsverbot häufig ein große Thema. Jetzt, wo Verschleierung der halben Gesichtshälfte Vorschrift ist, verzichten die Teilnehmenden darauf. Verrückte Zeit. Wer sich auf eine Demonstration begibt, bei der Maskenverweigerung das Erkennungszeichen ist, betritt sehr dünnes Eis.

Ersparen wir uns die Analyse, aus welchen Wutbürgern diese Demonstrationen bestehen. Dass sie von Rechts unterwandert sind, belegen Fotos. Und dass es sich bei rund 90 Prozent um Demo-Touristen aus allen Bundesländern handelt, wissen wir auch. Eltern, die ihre Kinder mit zu einer Demo nehmen, auf der Gewalt vorprogrammiert ist, sind für mich ein Fall für das Jugendamt.

Gutes demokratisches Brauchtum ist für die Teil-nehmenden ohnehin ein Fremdwort. Regeln brechen, so oft es geht, ist das Motto. Zum demokratischen Verhalten gehört auch, sich zu entfernen, wenn die Versammlung als beendet erklärt wird. Wer stehen bleibt, muss auch bei trockenem Wetter mit Feuchtigkeit rechnen. Die Wasserwerfer wurden gestern nicht gegen Menschen eingesetzt, die ihre demokratischen Grundrechte in Anspruch nehmen, sondern Recht und Gesetz mit Vorsatz verletzten wollten.

Die Demonstranten müssten wissen, dass diese Wasserwerfer nicht nur eine Besprenkelungsfunktion haben, sondern auch anders können. 365 Festnahmen, von denen vermutlich die meisten schon wie-der frei sind, zehn verletzte Polizisten, darunter drei schwer. Und diese zumindest befinden sich noch im Krankenhaus. Einer Polizistin wurde gegen den Kopf getreten, einem wurde der Arm ausgekugelt und einer weitere Polizistin ist der Handknochen gebrochen. An dieser Stelle ist es angebracht, jenen zu danken, die für unsere Demokratie den Kopf hinhalten, unter Einsatz ihrer Gesundheit.

Würde ich in Ungarn oder Polen leben, wäre meine Sorge um die Rechtsstaatlichkeit sehr hoch. Bei den Parteien im Bundestag, den rechten Block ausgenommen, mache ich mir keine Sorgen. Dass Linke und FDP gestern gegen den erweiterten Paragrafen 28 des Infektionsschutzgesetzes stimmten, ist ihr gutes Recht. In einer Demokratie zählt jedoch die Mehrheit und diese, bestehend aus CDU, SPD, Grünen und CSU hat gestern eine klar Entscheidung getroffen. Wer dies als Ermächtigungsgesetz bezeichnet, ist genauso dumm wie der Sohn des Noch-US-Präsidenten, der vom „Totalen Krieg“ gegen die Wahlentscheidung sprach.

So wie es sich darstellt, sind gestern einige Demonstranten in den Bundestag geschleust worden. Die AfD wird verdächtigt, das möglich gemacht zu haben. Das Lobbyisten zu hunderten durch die Gänge des Bundestages schlendern, ist nichts Neues. Wie viel Schaden die Vertreter aller möglichen Interessensverbände schon angerichtet haben, weiß kein Mensch. So offen und aggressiv wie gestern, haben sich Lobbyisten bislang nicht verhalten. Es kann doch nicht sein, dass, wie Fernsehbilder zeigen, eine Demonstrantin im Bundestag Wirtschaftsminister Altmaier bedrängt und fast bin in den Aufzug verfolgt. Gibt es keine Sicherheitsleute im Parlament?

In diesen Tagen wird die Funktionsfähigkeit des Parlaments immer wichtiger. Im Bundestag sind schon knapp 90 Parlamentarier positiv getestet worden. Auch im Abgeordnetenhaus gibt es Fälle. SPD, CDU, Linke, Grüne und FDP bringen heute Dringlichkeitsanträge ein, um die Verfassung von Berlin zu ergänzen. „Wir freuen uns sehr,“, schreiben die Fraktionsgeschäftsführer, „dass es möglich war, die fünf Fraktionen hinter diesem Vorschlag zu vereinen und so eine Antwort auf die dringliche Frage der Funktionsfähigkeit des Abgeordnetenhauses auch und gerade in Pandemiezeiten gefunden zu haben. Die jeweiligen Anträge zur Verfassungsänderung und der Änderung der Geschäftsordnung wer-den nun als Dringlichkeitsanträge in die Plenarsitzung am 19. November ein-gebracht und dann in den Rechtsausschuss überwiesen, wo sie ausführlich beraten werden. Wir rechnen damit, dass wir die abschließende Debatte zu den Anträgen in der Plenarsitzung am 10. Dezember 2020 führen werden.“ Dann wird es auch höchste Zeit, denn ein Rückgang der Infektionszahlen ist nicht in Sicht.

„Die aktuelle Situation hat uns vor Augen geführt, dass es dringend notwendig ist, für den Fall Vorsorge zu tragen, dass ein größerer Teil der Mitglieder des Abgeordnetenhauses aus Gründen, die pandemie- oder naturkatastrophenbedingt sind, nicht an den Plenarsitzungen teilnehmen kann. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, die Verfassung von Berlin und die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin zu ergänzen, um auch bei einem solchen Szenario die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen.“, heißt es in einer Pressemitteilung.

„Dazu ist es erforderlich, die Beschlussfähigkeits-grenze des Abgeordnetenhauses, welche in der Landesverfassung bei mehr als 50 Prozent der Abgeordneten festgelegt ist, für einen befristeten Zeit-raum auf mehr als 25 Prozent herabsetzen zu können. Die tragenden Grundüberlegungen waren die, dass es zu keiner Zeit durch eine solche Regelung zur Beschränkung von Rechten der einzelnen Parlamentarier kommen darf und dass die Absenkung der Beschlussfähigkeit befristet und nur unter Zustimmung eines besonders großen Quorums von 4/5 der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses oder des Ältestenrates möglich sein soll. Auf der anderen Seite soll zum Verlassen dieses Modus nur ein kleines Quorum, welches in diesem Fall bei 1/5 der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses oder des Ältestenrates oder zwei Fraktionen liegt, erforderlich sein.

Im Falle dieser besonderen Situation werden die Ausschüsse des Abgeordnetenhauses die Möglichkeit erhalten, komplett in digitaler Form abgehalten zu werden - eingeschränkt wird dies nur für Fälle, in denen sie zu abschließenden Entscheidungen kommen würden.“

Welche Fraktion sich daran nicht beteiligt hat, ist bekannt. Wer einen anderen Staat will, muss den aktuellen nicht auch noch am Leben erhalten wollen.

Die Diskussion im Abgeordnetenhaus beginnt um 10 Uhr und ist über den Live-Stream des Abgeordnetenhauses zu sehen, oder besser noch bei Alex TV.

Ed Koch



  
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