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Langsam wird's dreckig

geschrieben von: Redaktion am 16.04.2009, 10:27 Uhr
paperpress566 
Ein Kommentar von Ed Koch - Dass Pro Reli eine sicherlich repräsentative Umfrage vorstellt, in der 42 Prozent der Berliner für die Wahl zwischen Ethik und Religion sind und 35 Prozent es so lassen wollen wie es ist, und dass Pro Ethik eine ebenfalls sicherlich auch repräsentative Umfrage präsentiert, in der 53 Prozent für die Beibehaltung und 44 Prozent dagegen sind, muss man hinnehmen. Frage ist nur, welche rund 1.000 Leute jeweils von den Meinungsforschungsinstituten befragt wurden.
Richtig schmutzig wird die Auseinandersetzung allerdings, wenn einer den anderen der Lüge bezichtigt. Unreflektiert und fern jeder Sachkenntnis ist das Olaf Wedekind von der BZ gleich eine Schlagzeile wert: „CDU wirft Rot-Rot bei Pro Reli Verfassungslüge vor“. Worum es geht, ist hervorragend im TAGESSPIEGEL von Lars von Törne geschildert, den wir Ihnen im Anschluss an diese Zeilen zur Kenntnis bringen.

Es ist das Wesen der Demokratie, dass man sich über unterschiedliche Ansichten streitet. Dabei sollte man aber immer bedenken, dass am Ende einer Auseinandersetzung in der Demokratie eine Abstimmung steht. Und man sollte immer daran denken, dass man mit den Menschen, mit denen man sich vorher gestritten hat, anschließend auch noch reden können sollte. Im Augenblick wird jedoch so viel Porzellan verschlagen, dass ich mir nicht vorstellen kann, wie es nach dem 26. April 2009 weitergehen soll. Die CDU sollte nicht leichtfertig andere der Lüge bezichtigen. Das Verhältnis zwischen den Kirchen und der Regierungskoalition einschließlich Senat, wird von Tag zu Tag zerrütteter. Und das liegt vor allem an der Art und Weise, wie die Kirchen die Kampagne führen. Und da beziehe ich den Kirchenmann und Journalisten Robert Leicht mit ein, der in einem Gastkommentar im TAGESSPIEGEL kübelweise Jauche über die Sozialdemokraten ausschüttete. Die blinden Hassattacken des Herrn Leicht fallen vor allem auf die Kirchen zurück, für die er sich zum Pressesprecher erklärt hat.

Bevor ich Sie bitte, den Beitrag von Lars von Törne zu lesen, noch eine Anmerkung zu der Broschüre, die mit den Abstimmungsunterlagen versandt wurden. Darin wird der Wortlaut des zur Abstimmung stehenden Textes veröffentlicht und die Kostenschätzungen der Auswirkungen von amtlicher und von Seite der Initiatoren des Volksentscheids. Auf jeweils zehn Seiten stellen Pro Reli sowie Senat und Abgeordnetenhaus ihre Argumente dafür bzw. dagegen dar. Ich habe schon beim Volksentscheid über den Flughafen Tempelhof kritisiert, dass die Überschrift „Argumente des Abgeordnetenhauses von Berlin“ lautet. Nirgends ist vermerkt, dass es sich hierbei um die Mehrheitsmeinung, in diesem Falle von SPD, PDS und Grünen handelt. Entweder man stellt nur die Argumente der Initiatoren und des Senats gegenüber, oder lässt eine Minderheitsmeinung des Abgeordnetenhauses mit dem Hinweis auf die diese jeweils tragenden Parteien zu.

Dass Pro Reli in ihren Argumenten die Kirchenchefs Huber und Sterzinsky zitiert, ist in Ordnung, auch – welch Schadenfreude – Wolfgang Thierse, der seiner Partei öffentlichkeitswirksam in den Rücken fällt, aber den französischen Präsidenten für Pro Reli zu bemühen, ist genau so lächerlich wie den 26. April 2009 zum „Tag der Freiheit“ zu erklären und Günther Jauch als Freiheitskämpfer zu präsentieren. Gänzlich unangebracht ist es jedoch, den am 27. Januar 2006 verstorbenen Johannes Rau zu zitieren. „Wer nirgendwo zuhause ist, kann keine guten Nachbarn haben“. Dieses Zitat in Zusammenhang mit der Frage zu stellen, ob Schüler/innen die Möglichkeit bekommen sollten, zwischen zwei Schulfächern zu wählen, wo sie gegenwärtig beide haben können, zeigt, das die Pro Reli-Aktivisten schon weit über dem Boden schweben. Sollten sie am 26. April Erfolg haben, entschwinden sie vielleicht ins Weltall.

Nun aber Lars von Törne

Streit um den Segen von höchster Stelle
CDU beschuldigt Verfechter des verbindlichen Ethikunterrichts der Lüge – dabei stärkt das Verfassungsgericht deren Position.
Von Lars von Törne

Im Streit um den Volksentscheid über ein Wahlpflichtfach Religion als Alternative zum Ethikunterricht wird der Ton immer schärfer. Zehn Tage vor dem Abstimmungstag 26. April wirft die CDU der rot-roten Koalition vor, in der offiziellen Informationsbroschüre für alle Wähler gelogen und einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts falsch wiedergegeben zu haben. Vertreter der Regierungsparteien und auch der Grünen weisen das zurück – zu Recht, wie eine Betrachtung des Gerichtsbeschlusses zeigt.

Bei dem CDU-Vorwurf der „Verfassungslüge“ geht es um Folgendes: In dem jetzt an alle Wähler verteilten, 24-seitigen Informationsblatt zum Volksentscheid wird neben den Positionen der Kontrahenten eine vom Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen verabschiedete Darstellung wiedergegeben, derzufolge das Bundesverfassungsgericht 2007 „ausdrücklich festgestellt“ habe, „dass ein gemeinsamer Pflichtunterricht in Ethik die Integrationsziele der Berliner Schule besser erfüllen könne als eine Separierung nach Glaubensrichtungen oder eine Aufspaltung auf verschiedene Fächer“.

CDU-Chef Frank Henkel behauptet nun, die Stellungnahme sei „verfälscht“ worden und spricht vom „Missbrauch“ des höchsten deutschen Gerichts durch die Koalition, mit deren Mehrheit das Parlament die entsprechende Darstellung verabschiedet hat. Zum Beleg zitiert die CDU eine Passage aus dem Gerichtsbeschluss, die der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Darstellung tatsächlich nicht ganz zu entsprechen scheint. Während es im Parlamentstext heißt, das Gericht habe die integrative Leistung des gemeinsamen Ethikunterrichts „ausdrücklich festgestellt“, weist die CDU darauf hin, dass das Gericht dies nur als Möglichkeit nennt, aber nicht als Fakt.

Ein genauerer Blick in die offizielle Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts, mit der es im März 2007 die Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach für verfassungsgemäß erklärte, zeigt jedoch, dass die vom Abgeordnetenhaus verabschiedete Darstellung durchaus korrekt ist. Nachdem das Gericht ausgeführt hat, dass Berlin den gemeinsamen Ethikunterricht einführen durfte, „um so die damit verfolgten legitimen Ziele gesellschaftlicher Integration zu erreichen“, heißt es weiter: „Der Landesgesetzgeber durfte davon ausgehen, dass bei einer Separierung der Schüler nach der jeweiligen Glaubensrichtung und einem getrennt erteilten Religionsunterricht den verfolgten Anliegen möglicherweise nicht in gleicher Weise Rechnung getragen werden könne wie durch einen gemeinsamen Pflicht-Ethikunterricht.“ Das sagt, juristisch verklausuliert, eben das, was auch im Text des Abgeordnetenhauses steht, nämlich dass ein gemeinsamer Ethikunterricht das Integrationsziel besser erfüllen kann als eine Separierung nach Glaubensrichtungen.

Die Initiative „Pro Reli“ stellte am Mittwoch eine „repräsentative“ Meinungsumfrage des Institutes Ispra vor, derzufolge eine Mehrheit der Berliner ihr Anliegen unterstütze. Vor wenigen Tagen hatte allerdings die gegen das Wahlpflichtfach Religion arbeitende Initiative „Pro Ethik“ eine ebenfalls angeblich repräsentative Forsa-Umfrage vorgestellt, deren Ergebnisse der neuen Studie widersprechen.

Tagesspiegel vom 16.4.2009





  
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